Burgruine Guttenberg (VG Bergzabern, Otterbach)

Burgruine Guttenberg, Luftaufnahme von Südwesten, 1999 (Aufnahme: Manfred Czerwinski, Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde)Der Burgberg von Guttenberg war möglicherweise Standort einer römischen Höhensiedlung in der Nähe einer vermuteten Römerstraße. Ob ein anlässlich einer Schenkung der Brüder Rapodo, Hartmann und Otto von Lobdeburg aus dem thüringischen Geschlecht der Herren von Lobdeburg (Rapodo wurde 1167 Bischof von Speyer) an das Zisterzienserkloster Eußerthal als Zeuge aufgeführter „Landolf von Guttenburg“ tatsächlich, wie bisher geschehen, auf die pfälzische Burg bezogen werden kann, muss mit einem dicken Fragezeichen versehen werden (UBBfSP 1, Nr. 101, S. 116: ... Landolfo viro ingenuo de Gudenburc).

 

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Immerhin ist mittlerweile nach vielen Irrungen und Wirrungen der Forschung geklärt, dass diese undatierte und für die Gründungsgeschichte des Klosters Eußerthal so wichtige Schenkung auf dem Hoftag König Konrads III. in Würzburg im September 1151 geschehen sein muss (ebd. irrig auf 1170 und noch in jüngster Zeit irrtümlich auf 1150 datiert). Wahrscheinlicher, wenn auch nicht mit letzter Sicherheit auf die pfälzische Burg Guttenberg zu beziehen ist ein Ulrich von Guttenburg, der 1174 im elsässischen Weißenburg in Gegenwart Kaiser Friedrichs I. eine weitere Schenkung an Eußerthal bestätigte (1174 Vdelricus de Gudenburhc; RGf-Saarwerden, Beil. II, S. 645). Ob es sich bei ihm allerdings um den aus der Manessischen Liederhandschrift bekannten Minnesänger Ulrich von Guttenberg handelt, ist bis heute umstritten und nicht eindeutig zu belegen.

 

Als sicheren Erstbeleg wird man somit erst eine Nennung in der Mitte des 13. Jahrhunderts ansehen können. 1246 tauchte Burg Guttenberg unter den Reichsburgen um den Trifels auf, die Isengard von Falkenstein in Vertretung für ihren Ehemann, Reich struchsess Philipp I. von Falkenstein, an König Konrad IV. übergab. Um 1250 kam die Burg in den Besitz der Herren von Fleckenstein. Allerdings zog König Rudolf von Habsburg die Burg als ehemaliges Reichslehen 1283 wieder ein (RI Rudolf, Nr. 1786, S. 392), verpfändete sie vor 1292 aber wieder an die Leininger, die aber zu diesem Zeitpunkt nicht im Alleinbesitz der Burg waren, sondern auch die Fleckensteiner und Otterbacher hatten Burgleheninne.

 

Die Fleckensteiner hatten eine jährliche Rente auf die Zugehörde der Burg bis 1375. Verwaltet wurde die Burg im Auftrag des Reiches von dem Vogt Heinrich von Bannacker, der die Burg auch als Verwaltungssitz nutzte. Nach Rudolfs Tod 1292 kam es zum Streit zwischen von Bannacker und Leiningen, den Graf Friedrich IV. von Leiningen als Landvogt des Speyergaus für sich entscheiden konnten. Ab 1292 war die Burg in leiningischem Besitz, mit größter Wahrscheinlichkeit als Reichspfandschaft. Ob die Ritter von Oberotterbach zu dieser frühen Zeit einen Burgsitz auf Guttenburg hatten, ob sie diese sogar als ihre Stammburg innehatten, ist nicht zu klären. Das Otterbacher Burglehen ist erst für 1398, die Hofstatt auf der Burg für 1425 verbürgt.

 

Nach dem leiningischen Teilungsvertrag von 1317 konnte Jofried I., der Begründer der Linie Leiningen-Hardenburg, die Burg in seinen Besitz bringen. 1330 verpfändete König Ludwig der Bayer neben zahlreichen anderen Objekten auch Guttenberg an seine Neffen Rudolf II. und Ruprecht I. Allerdings konnten die Pfalz gra fen die Pfandschaft wohl nicht aufbringen, und da die Leininger hatten auch noch Rechte aus der Reichspfandschaft besaßen, blieben diese trotz der Verpfändung im Besitz der Burg. Der Besitz der Leiniger war nie unbeschwert, so finden sich die Lichtenberger, die Raugrafen, die Sickinger und Fleckensteiner im Besitz von Rechten an Burg und Herrschaft. So erhielt 1373 Heinrich d.J. von Fleckenstein ein Burglehen auf Guttenberg von Graf Emich von Leiningen (FLA Amorbach, Kop. A, Bl. 107r; vgl. MÜL LER 1990, S. 554) und wurde 1375 erneut mit 20 Gulden aus der Herrschaft belehnt. Außerdem er hielt er einen Stall für zehn Pferde und ein Haus (FLA Amorbach, UL einingen sub d. 21. Januar 1375).


Burgruine Guttenberg, Lithographie von Jacques Rothmüller, vor 1836/39 (aus: ROTH MÜLLER 1836/39, Pl. 74, o. S.)Wiederum zwei Jahre später erfolgte eine erneute Belehnung Heinrichs von Fleckenstein (ebd. ULeiningen sub d. 6. Januar 1377) durch Graf Emich. 1379 änderten sich die Besitzverhältnisse grundlegend. Emich V. war wegen einer Fehde mit dem elsässischen Zehnstädtebund (Dekapolis) von Kaiser Karl IV. geächtet worden und hatte als eine Folge der Acht seine bisherigen Herrschaftsrechte an der Burg an Kurpfalz abzutreten. Vereinbart wurde 1378, dass am 11. Januar 1379 Kurfürst Ru precht I. nach Auslösung der Pfandsumme in Höhe von 30.000 Gulden das alleinige Recht an Guttenberg erhalten sollte. Da Kurpfalz die Pfandsumme aber nicht aufbringen konnte, zudem noch bei den Leiningern verschuldet war, übergab Ruprecht I. mit Genehmigung König Wenzels eine Burghälfte an Leiningen als Afterlehen, vorbehaltlich der Reichspfandschaft und den Öffnungsrechten von Kurpfalz und dem Reich (HSTA M, UPfalz-Zweibrücken 195 = KREMER 1785, Nr. 16, S. 261, falsch mit 4. Januar = RPfalzgrafen 1, Nr. 4262, S. 254). Nur elf Tage später wurde das Wiedereinlösungsrecht der Vesten Gutenberg und Falckenburg (HSTA M, UPfalz-Zweibrücken 196 = KREMER 1785, Nr. 19, S. 264) für die Pfalzgrafen durch König Wenzel verbrieft. Die Verträge hatten jedoch nicht lange Bestand, denn 1414 schlug König Sigismund auf verschiedene Reichspfandschaften Pfalzgraf Ludwigs, darunter Guttenberg, nochmals 8.000 rheinische Gulden auf (RI Sigismund 1266, S. 75).


Emich V. zahlte 1384 seine Tante, die Raugräfi n Agnes, mit 1.400 Pfund Heller aus, die über Erbschaft noch im Besitz von Rechten war. Von 1384 bis 1410 hatte die Burg mit Kurpfalz und Leiningen zwei Besitzer. Es kam in den Folgejahren zu denselben Verpfändungen, Verkäufen und Rückkäufen wie bei der Falkenburg, da die Herrschaften Guttenburg und Falkenburg als einheitlicher Besitz betrachtet wurden. 1410 fielen die kurpfälzischen Teile der Burg an Pfalz-Zweibrücken, und dem entsprechend schlossen 1413, als lediglich ein Amtmann, ein Keller, zwei Torwächter und eine Viehmagd die Burg bewohnten, Emich VI. von Leiningen und Pfalzgraf Stephan von Simmern-Zweibrücken einen Burgfriedensvertrag. Trotzdem kam es zu Streitigkeiten zwischen Pfalzgraf Stephan von Simmern-Zweibrücken und Emich von Leiningen, die erst 1426/27 in einem Teilungsvertrag beigelegt wurden. 1442 wur den den Söhnen Emichs VI., Emich VII., Schaffried und Bernhard von Leiningen, Rechte auf Guttenburg ein geräumt (Burgfrieden mit Pfalzgraf Stephan von Simmern-Zweibrücken 1446).


Burgruine Guttenberg, Grundriss (aus: KD Bergzabern 1935, S. 227)1448 kam es zu einer Erbteilung: Schaffried erhielt die leiningischen Teile von Burg und  Herrschaft Guttenburg, Emich VII. die Anteile von Burg und Pfl ege Falkenburg. Schaffried, der wegen Erbansprüchen eine Fehde mit den elsässischen Lichtenbergern vom Zaun gebrochen hatte, verlor das entscheidende Gefecht von Reichshofen, wurde nach Schwören der Urfehde freigelassen, fiel aber später erneut in die Hand der Lichtenberger. Emich VII., der während der Gefangenschaft des Bruders die Verwaltung übernommen hatte, schlug sich während der 1455 ausgebrochenen Fehde zwischen Ludwig dem Schwarzen und Pfalzgraf Friedrich I., dem Siegreichen, auf die Seite des Mit be sit zers Pfalz-Zweibrücken. Als Weißenburger als Verbündete des Pfalzgrafen vor die Burg zogen, um Vieh zu rauben, wurden acht Angreifer erschlagen.


1463 übergab Graf Schaffried von Leiningen seinen Burgteil an die Lichtenberger (RLich ten berg 3939, S. 329), die diesen Anteil trotz leiningischer Proteste sofort an Kurpfalz (ebd. 3962, S. 336) und Pfalz-Zweibrücken verkauften. Dies zog langwierige juristische Auseinandersetzungen nach sich, die erst 1466 (ebd. 4151, S. 393) vor dem Reichs kam mer ge richt vordergründig zugunsten der Leininger gelöst werden konnten. Gleichwohl blieb ihnen der Zutritt zu Burg Guttenberg verwehrt, und die Anlage blieb faktisch in der Hand der Kürfürsten und der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken. Im Landshuter Krieg zerbrach vorübergehend das Bündnis der Heidelberger und Zweibrücker. 1504 bemächtigten sich die Herzöge von Zweibrücken der gesamten Anlage, was erst drei Jahre wieder rückgängig gemacht wurde. Bis zur Zerstörung der Burg im Bau ern krieg 1525 durch den lothringischen Bauernhaufen blieb sie als Kondomini um im Besitz dieser beiden Geschlechter. Der Sitz der Herrschaft, bis dahin auf der Burg ge le gen, wurde ebenso wie das Hochgericht nach Dörrenbach verlegt. Von 1559 bis zur Französischen Revolution war die Burgruine im Besitz von Pfalz-Zweibrücken. 1874 fanden die ersten Aufräumungs- und Sicherungsmaßnahmen statt, fünf Jahre später wurde erstmals Geld für die Unterhaltung der Ruine gesammelt. Der Verschönerungsverein Bergzabern sammelte 1899 310 Reichsmark für den Unterhalt der Ruine. Größere Maßnahmen griffen allerdings nicht. Erhaltene Photographien zeigen viel mehr einen beängstigenden Schwund von Mauerwerk im 20. Jahrhundert.


Burgruine Guttenberg, Innenseite des Bergfrieds, 1982 (Aufnahme: Gunther Balzer)Die Burg lag nach dem Zweiten Weltkrieg in dem von Frankreich beanspruchten Mundatwald und wurde erst 1985 an das Land Rheinland-Pfalz zurückgegeben. Bei 1989-95 durchgeführten Konservierungsmaßnahmen fanden unbedingt notwendige Grabungen, vorallem im Bereich der Wirtschaftsgebäude der nördlichen Unterburg, leider nicht statt. „Raubgrabungen“, deren Funde publik wurden, erbrachten eine große Funddichte.

 

Burgfrieden
Der bedeutsamste überlieferte Burgfriedensvertrag wurde 1375 zwischen den Raugrafen und den Grafen von Leiningen geschlossen. Nur in ihm ist der Burgbezirk ausgewiesen: er geet an uff der Burg und geet herab biß uff den wege do sich die wege scheiden gen wissenburg und gen rechtenbach und geet denselben wege hierfür bis an den knebel gen drenck do der wege zu dem walde in geet gen durenbach und in der selben weide umb die berge und umb die burge. Der Burgbezirk zog sich also genau am Fuß des Berges um den Schloßberg herum.


Die anderen Burgfriedensverträge nennen dagen nur die übliche Formel soweit eine Armbrust mit zwei Schüssen reichen mag. Ein Teilungsvertrag von 1427 gibt sehr genaue Auskunft über die Anzahl der Gebäude der Burg und ihre Lage. Weitere bedeutsame Verträge sind für die Jahre 1364, 1379 (Kurpfalz – Leiningen), 1381, 1379, 1397, 1410 (Pfalz-Zweibrücken – Leiningen), 1413, 1426, 1428, 1442, 1450 und 1463 (Kurpfalz – Pfalz-Zweibrücken) belegt.

 

Burgruine Guttenberg, Hauptzugang zur Unterburg, 1982 (Aufnahme: Gunther Balzer)Baubeschreibung
Die Guttenburg besteht aus einer Oberburg auf dem Zentralfelsen und einer sich westlich an den Felsen anlehnende Unterburg. Der Ruinenbestand ist sehr gering. Die Ostseite des Burgbergs ist angeböscht. Von den ehemals drei Toren ist nur noch das innere vorhanden. Von dem ersten, äußeren Tor unter der Südspitze des Burgfelsens zeugen nur noch die übererdeten Reste eines Flankierungsturms sowie die Felsarbeitungen einer ehemaligen, an der Südwestseite des Felsens angelehnten Stallung, die außerhalb des Berings lag. Von der zweiten Toranlage sind am Fels noch Abschrotungen und Pfostenlöcher zu erkennen, die nahe legen, dass es sich hierbei um einen Torturm handelte. Von der hier wegziehenden äußeren Ringmauer sind nur noch Erdverwerfungen zu sehen, obwohl Teile der Mauer in den 30er Jahren noch aufrecht standen. Durch das Versturzmaterial lässt sich der Verlauf vor allem am Osthang noch einigermaßen nachvollziehen. Das innere, dritte Tor zum Burghof war spitzbogig, erhielt aber bei Renovierungsarbeiten des 19. Jahrhunderts einen rund bogigen Abschluss. Die gotischen Torgewände sind gekehlt, Löcher und Falzen für die Torverriegelungsbalken sind noch zu sehen. Ein Steinmetzzeichen ist erhalten.

 

Die innere Ringmauer trifft rechtwinklig auf die Tormauer. Die Außenschale der Ringmauer wurde in den frühen 90er Jahren durch neuhergestellte Steine („Buckelquader“) verblendet. Auch ein Teil der inneren Schale wurde neu aufgemauert. Im Verlauf der inneren Ringmauer sind die Fundamentreste eines rechteckigen Flankierungsturms noch erhalten. Den Hof der Unterburg begrenzte ein mindestens dreistöckiges, mit eben erdigem Keller versehenes und mit einem Pultdach abschließendes Steingebäude, das sich an den Felsen anlehnte. Pfostenlöcher geben die Dimensionen des Gebäudes wieder.

 

Der südliche, tiefer gelegene Burghof war durch ein Tor mit dem etwas höher liegenden nördlichen verbunden, dessen Torgewände noch zu erkennen sind. Riefen von Wagenrädern und Wasserablaufrinnen wurden durch neueste (1992) Restaurierungsarbeiten teilweise überbaut. Gesichert ist, dass durch diesen Burghof eine Rampe zum nördlichen Teil der Anlage führte. Für andere Gebäude und ihre Lage im Bereich des nördlichen Hofes der Unterburg fehlt noch der eindeutige Befund, allerdings lassen die Schuttmassen im nördlichen Bereich der Unterburg und die Ergebnisse von wilden Grabungen auf Wirtschaftsgebäude in diesem Bereich schließen. Eine neuzeitlich veränderte Treppe führt auf den Felsstock. Leider hat die Treppe auch hier die originalen Befunde der Stufen und der Wasserablaufrinnen, die zu einer Zisterne in der Unterburg führten, überbaut. Wie genau der Burgaufgang aussah, ob der Treppenaufgang ummauert war oder ob es sich um eine Holzkonstruktion handelte, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren. Eindeutige Hinweise auf einen Treppenturm fehlen.

 

In der Mitte des sehr schmalen Felsens der Oberburg befi ndet sich der Stumpf eines Bergfrieds, an dessen Nordseite möglicherweise eine heute verschüttete Zisterne in den Felsen eingetieft war. Nur die unteren zwei Schichten mit Buckelquadern an der Bergfriedsüdseite sind original, der Rest, inklusive „Gedenktafel“, stammt aus dem Jahr 1993. Auch die Verblendung der Ostwand des Palas wurde teilweise mit neuen Steinen ergänzt. Wegen der Schmalheit des Felsens darf von einer gewissen Höhe der Gebäude aus gegangen werden. Von den beiden Türmen – ein Rundturm im Norden und ein quadratischer im Süden – künden nur noch Fundamentabschrotungen und der Teilungsvertrag von 1427. Auch über das zweite Gebäude, das auf der Oberburg stand, sowie die beiden Zisternen lassen sich keine Aussagen treffen. Von der Wohnbebauung der Oberburg hat sich nichts erhalten.

 

Topographie

Gemeinde Oberotterbach, Verbandsgemeinde Bergzabern, Landkreis Südliche Weinstraße.

49*4’43,3’’N       7*55’19,5’’O
RW: 3421262     HW: 5438383

Burg Guttenberg liegt ca. drei Kilometer westlich von Oberotterbach. Sie ist vom Waldparkplatz Drei Eichen bei Böllenborn in einer halben Stunde zu erreichen. Die Guttenburg liegt auf dem 503 Meter hohen Schlossberg bei Oberotterbach.


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Literatur
FREY 1836/37, Tl. 1, 1836, S. 437-442; ROTHMÜLLER 1836/39, o. S., s.v. „Châteaux de Lan deck et de Gutenberg“ u. Pl. 74; VON NEUMANN 1837/38, H. 2, 1838, S. 19f. mit Tabl. 13f.; GÄRTNER 1854/55, Bd. 1, 1854, S. 272-277; LEHMANN 1857-66, Bd. 1, 1857, S. 216-262; Bau denk ma le Pfalz 1884-98, Bd. 2, 1889-92, S. 230-232; SCHOCH 1911, Nr. 99, S. 28; HEUSER 1922, S. 243f.; KD Bergzabern 1935, S. 225-232; MEDDING 1962, S. 23f. u. 155; CHRISTMANN 1952-64, Tl. 2, 1964, S. 41; STEIN 1969, Nr. 163, S. 337; KAUFMANN 1971, S. 101; Burgen der Pfalz 1982, S. 112f.; Dehio, Rheinland-Pfalz/Saarland 1984, S. 220f.; Walter SCHLICHER, Die Guttenburg. Geschichte und Gegenwart einer Stauferburg in der Südpfalz, in: HeimatJbSÜW 9, 1987, S. 127-131; Georg BI UN DO, Guttenberg, in: Rheinland-Pfalz/Saarland 1988, S. 123f.; WENZ 1990, Kat., S. 41f.; Rolf ÜBEL, Die Guttenburg, in: Oberotterbach. Aus der Geschichte eines süd pfäl zi schen Dorfes, hrsg. v. d. Gemeinde Oberotterbach, Oberotterbach 1992, S. 281-294; ÜBEL 1993, S. 27-36; Landdekanat Weißenburg 1999, S. 18; BERNGES 2001, S. 273-276 (sehr feh ler haft); Rolf ÜBEL, Die Guttenburg bei Oberotterbach. Die Kirchenburg in Dörrenbach, Landkreis Südliche Weinstraße (Burgen der
Südpfalz, Bd. 5), Landau/Pfalz 2001.

 



Das Buch zum Bericht - Das Pfälzische Burgenlexikon

BurgenlexikonDer Artikel wurde in gekürzter Form entnommen aus: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 2, F –H, hrsg. v. Jürgen Keddigkeit, Alexander Thon u. Rolf Übel, Kaiserslautern 2002. 448 S. mit zahlreichen, meist farbigen Abbildungnen und Plänen, ISBN 3-927754-48-X. Dieses Werk  sowie die Bände 1, 3 und 4 sind in allen Buchhandlungen zum von Preis von jeweils € 39.90 erhältlich.

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