Lindenberg (VG Lambrecht, Bad Dürkheim)

Autoren: Ulrich Burkhart, Dieter Barz, Frank Wittkowski

Burgstelle Lindenberg, Luftaufnahme von Nordosten, 1996 (Aufnahme: Manfred Czerwinski, Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde)Als erster Hinweis auf die Existenz einer Burg Lindenberg darf die Erwähnung eines Ritters Diemarus von Lindenburch aus dem Jahre 1220 gelten. Für die These, Burg Lindenberg sei schon 1057 oder spätestens 1100 erbaut gewesen, gibt es keine Quellenbelege. 1057 wird die Burg im Zusammenhang einer Schenkung König Heinrichs IV. an das Domstift zu Speyer nicht erwähnt. Auch für die Behauptung, Bischof Johannes I. von Speyer habe im Jahre 1100 im Rahmen einer Schenkung seinem Domstift die Burganlage übereignet, liegen keine zeitnahen Quellenbelege vor. Die früheste Aufzeichnung, in der in diesem Kontext eine Burg Lindenberg erwähnt wird, stammt erst aus dem Jahre 1564. Diese Erwähnung erscheint äußerst fragwürdig, ebenso wie jene aus dem Jahre 1608, die in ihrer deutschen Übersetzung der lateinischen Vorlage von 1564 folgt. Es hat den Anschein, dass der erste bezeugte Ritter von Lindenberg dem Umfeld der bischöfl ich-speyerischen Ministerialität zuzurechnen sein dürfte. Doch begegnet jener Diemar bei seiner Ersterwähnung als Lehensmann des Klosters Weißenburg.

 

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Das sich nach Lindenberg benennende Geschlecht muss vor 1286 im Mannesstamm ausgestorben sein. Damals befand sich die Burg im Besitz der Edelfreien von Frankenstein. Die letzten weiblichen Nachkommen waren Klosterschwestern im Dominkanerinnenkloster St. Lambrecht. In deren wahrscheinlich vor 1294 geschriebenem Nekrolog finden sich zweimal Irmentrud und einmal Kunigund von Lindenberg.

 

1334 belehnte Eberhard von Frankenstein seinen Schwager Walter von Bruck mit dem halben Burgteil. Eberhard hatte diesen Teil von seinem verstorbenen Vater und seinem Bruder Wilhelm erhalten. Der Frankensteiner wies Walter zudem eine Entschädigung auf der Burg an, und zwar in Form des Wittums seiner Ehefrau, Agnes von Bruck, die Walters Schwester war. Die Kompensation bestand aus dem Gericht, Zwing, Bann, Wasser, Weide und allen sonstigen zur Burg gehörigen Rechten. Nach dem Aussterben der Herren von Frankenstein (wohl vor 1345) gelangte die Anlage offenbar auf dem Erbweg in den Besitz der hauptsächlich im Odenwald begüterten Schenken von Erbach. Denn 1353 verkauften Schenk Konrad d. J. von Erbach und seine Ehefrau Kunigunde von Bruck Burg Lindenberg mit allen manne vnd burchmanne sowie allem Zubehör, insbesondere den Dörfern Maudach (heute LU), Gönnheim, Flomersheim (heute Stadt FT), Heßheim, Königsbach und Weidenthal mit Rechten, Gericht u.a., für den Preis von 4.000 Goldgulden an ihren Oheim Engelhard I. von Hirschhorn.

 

Doch handelte es sich bei Burg und Herrschaft Lindenberg um ein reiches speyerisches Lehen, das ohne lehensherrliche Zustimmung des Speyerer Bischofs verkauft worden war. Nach Johann G. Lehmann ließ deshalb Bischof Gerhard Schenk Konrad d. J. von Erbach noch im Dezember 1353 zweimal vor ein in Kirrweiler einberufenes Mannengericht laden. Der Geladene erschien jedoch zu beiden Gerichtsterminen weder selbst noch sandte er einen Vertreter. Da sich Konrad auch zu einem dritten, auf den 13. Januar 1354 festgesetzten Termin nicht einstellte, fällte das bischöfl iche Gericht folgendes Urteil: Da Schenk Konrad von Erbach wiederholt der Ladung nicht gefolgt sei und dem Bischof überdies schriftlich seinen Eid aufgekündigt habe, sei er hinfort weder dessen Mann noch Burgmann. Darüber hinaus sei Burg Lindenberg samt Zugehör als ein dem Speyerer Hochstift heimgefallenes Lehen zu betrachten.

 

Burgstelle Lindenberg,Kapelle St. Cyriakus von Südosten, Holzschnitt von M[ichael] Seibel, vor 1873 (aus: SEIBEL 1873, S. 62)Am 28. Februar 1354 bekundete Ritter Eberhard von Dirmstein als ein von Bischof Gerhard von Speyer bestellter Richter, dass Eberhard (I.) von Hirschhorn vor das bischöfliche Gericht zu Kirrweiler wegen des unrechtmäßigen Erwerbs von Burg Lindenberg samt Zugehör zitiert worden sei. Der Hirschhorner ließ das Gericht jedoch wissen, dass er nicht Lehensmann des Bischofs bzw. des Hochstifts Speyer sei und daher in dieser Sache nicht von Speyerer Seite belangt werden könne. Der Richter entschied, der Hirschhorner solle innerhalb einer bestimmten Frist dem zu Kirrweiler einberufenen Gericht den Beweis erbringen, dass er weder des Bischofs noch des Hochstifts Lehensmann sei. Könne er diesen Beweis nicht erbringen, so solle die Burg mit Zugehör rechtmäßig dem Bischof zufallen. Über die Reaktion Eberhards von Hirschhorn und den Ausgang des Rechtsstreites sind keine Nachrichten greifbar. Doch blieb die Burg in der Folgezeit offenbar in der unmittelbaren Verfügungsgewalt der Hirschhorner, und zwar als ein vom Bischof von Speyer vergebenes Lehen, wie den späteren Quellen zu entnehmen ist. Jedenfalls versprach 1364 Engelhard (II.) von Hirschhorn, der Sohn Engelhards (I.), dass er Pfalzgraf Ruprecht I. und der Pfalz von Burg Lindenberg aus keinen Schaden zufügen wolle. Außerdem sicherte er dem Pfalzgrafen zu, niemanden in die Anlage aufzunehmen, der ihm oder der Pfalz von Nachteil sein oder werden könne. Diese Vorsichtsmaßnahme des Pfalzgrafen war nicht unbegründet, da Engelhard zu dieser Zeit in mehrere kriegerische Konflikte verwickelt war. Nach herrschender Meinung wurde die Burg im Verlauf einer militärischen Auseinandersetzung mit dem Pfalzgrafen zerstört.

 

Tatsächlich überantwortete Pfalzgraf Ruprecht I. im Jahre 1371 den in seiner Gewalt befindlichen Engelhard (II.) von Hirschhorn den Brüdern Schenk Konrad und Schenk Eberhard von Erbach sowie Ritter Heinrich Rüdt unter mehreren Auflagen. Insbesondere sollte Engelhard die Behauptung zurücknehmen, der Pfalzgraf habe ihn unbesorgterdinge angegriffen. Des Weiteren wurde der Hirschhorner genötigt zu schwören, sein Lebtag nichts mehr gegen den Pfalzgrafen und dessen Erben zu unternehmen. Schließlich sollte der Gefangene als weitere Voraussetzung für seine Freilassung Urfehde geloben. Für eine Schleifung der Burg Lindenberg gibt es allerdings keinen einschlägigen Quellenbeleg.

 

Im Rahmen der innerfamiliären Teilung zwischen Hans (V.), Albrecht (II.) und Eberhard (II.) von Hirschhorn wird 1393 nicht die Burg, sondern lediglich das Dorf Lindenberg gemutschart. Von der Burg ist hierbei keine Rede. 1398 wurde Eberhard (II.) von Bischof Raban von Speyer mit Lindenberg samt der Mannschaft sowie den Dörfern (einschließlich Zubehör) Lindenberg und Königsbach sowie der Hälfte der Dörfer Gönnheim, Weidenthal und Maudach belehnt. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass Lindenberg nicht als Burg, sondern als Gut bezeichnet wird.

 

Der Zeitpunkt der Zerstörung oder Auflassung der Burg ist ungeklärt. 1422 erhielt Eberhard III. von Hirschhorn und sein Vetter, Hans von Hirschhorn, von Bischof Raban Lindenberg den Burgstadel vnd Berg mit sinem begriffe zu Lehen. Das Lehen umfasste auch die zum Burgstadel gehörige Mannschaft. Das als „Weiler“ (wyler) bezeichnete Dorf Lindenberg wird in diesem Zusammenhang als gesondertes Lehen aufgeführt und erscheint hier noch nicht als Annex des Burgstadels. Die Frage ist, ob die Burg noch 1422 in unversehrtem Bestand existierte. Der Terminus ‚Burgstadel’ respektive ‚Burgstall’ erlebte im Laufe der Jahrhunderte einen Bedeutungswandel.

 

Burgstelle Lindenberg, St. Cyriakus-Kapelle, Buckelquader am Sockel der Südwand, 2004 (Aufnahme: Dieter Barz)Ist ab dem 16. Jahrhundert seine Bedeutung im Sinne von unbewohnter, zerfallener oder bereits völlig abgegangener Burg ziemlich eindeutig, kann im 15. Jahrhundert durchaus noch die bewohnte Burg gemeint sein. Da jedoch 1364 Lindenberg noch als veste bezeichnet wird – also damals vermutlich noch als baulich intakte Burg existierte – dürfte der Begriff ‚Burgstadel’ die niedergelegte Anlage bezeichnen. Diese war vielleicht schon 1398, spätestens wohl aber 1422 zerstört oder aufgelassen. Das Zubehör, zu dem auch die Mannschaft zählte, bezog sich rechtlich nach wie vor auf die Burgstelle. In den von den Bischöfen von Speyer für die Hirschhorner ausgestellten Lehensbriefen bleibt die besitzrechtliche Einheit von Burgstadel und Mannschaft bis 1611 auch in der Formulierung gleich. Auch nachdem spätestens in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts im Halsgraben der ehemaligen Burg eine dem heiligen Cyriakus geweihte Kapelle erbaut oder erneuert worden war, ist in den Urkunden stets die Rede von „Burgstadel samt Mannschaft“.

 

Im Übrigen erscheint das Dorf Lindenberg erstmals 1428 als Zugehör des Burgstadels und wird zusammen mit der Mannschaft genannt. Dieser besitzrechtliche Bezug kommt auch noch in dem letzten für die Hirschhorner vor ihrem Aussterben ausgestellten Lehensbrief aus dem Jahre 1611 zum Ausdruck. Damals übertrug Bischof Philipp Christoph von Speyer Friedrich (I.) und dessen Vetter Ludwig (II.) von Hirschhorn den Burgstadel Lindenberg mit der Mannschaft, also mit der Gesamtheit aller Lehensmannen und dem Recht, diese zu belehnen. Mit dem Tod Friedrichs (I.) von Hirschhorn starb die männliche Linie der Hirschhorner im Jahre 1632 aus. Bis zu diesem Jahr war der Burgstadel samt Mannschaft und dem darunter gelegenen Dorf Lindenberg als hochstiftisch-speyerisches Lehen im Besitz dieser Familie.

 

Die heimgefallenen Lehen wollte Bischof Philipp Christoph von Speyer 1634 seinem Neffen Johann Reinhard von Sötern verleihen. Allerdings hatte er versäumt, die Zustimmung des Domkapitels einzuholen. Ein Jahr später wollte Johann Reinhard von Sötern das Lehen wirklich in Besitz nehmen, was ihm aber offenbar nicht gelang. Denn noch 1639 bat er das Speyerer Domkapitel, ihm die ehemaligen Hirschhorner Lehen zu bestätigen.

 

Burgstelle Lindenberg, St Cyriakus Kapelle Südwand, Ostfenster mit sekundär eingebauten Gewänden u. schwach ausgeprägtem Spitzbogen, 2004 (Aufnahme: Dieter Barz)1637 erstellte Bernhard Philipp Freyspach ein urbar, weistumb und Lagerbuch über die Von der familie Von Hirschhorn besessenen Lehen- und allodialgüther. Aus diesem Verzeichnis geht hervor, dass der Burgstadel Lindenberg 1633 von Bischof Philipp Christoph an Heinrich von Gournay, Hans Eberhard von Dienheim und den Amtmann und Keller zu Deidesheim, Georg Meyer, sowie den öffentlichen Notar Ferdinand Feldgeschrey übertragen worden war. In deren Besitz befand sich der Burgstadel jedoch höchstens zwei Jahrzehnte. Denn 1653 verlieh Bischof Lothar Friedrich von Speyer Wolf Hartmann Kämmerer von Worms, gen. v. Dalberg, als dem Ältesten der Familie, zugleich als Lehnsträger für seinen Bruder Johann, dessen Vetter Wolf Eberhard und in Vormundschaft für Philipp Franz Eberhard Kämmerer die Lehen der ausgestorbenen Familie von Hirschhorn zum Mannlehen, bestehend u.a. aus der Herrschaft Lindenberg mit allen Zugehörungen. Allerdings werden Burgstadel und Dorf Lindenberg in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich erwähnt. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts verblieb die Herrschaft Lindenberg im Besitz der Kämmerer von Worms, gen. v. Dalberg. Insgesamt wurde die Belehnung durch die Speyerer Bischöfe mindestens sechsmal erneuert – letztmals 1792.

 

Nach dem Frieden von Campo Formio 1797 wurde das Dorf Lindenberg – und mit ihm die Burgstelle – unter der französischen Regierung in den Canton Neustadt eingegliedert und gehörte in bayerischer Zeit nach 1816 zum Landkommissariat (ab 1862 Bezirksamt) Neustadt. In seinem 1841 erschienen Reisehandbuch beschreibt Karl Geib die Burg als „zerfallen“. Dies lässt darauf schließen, dass zu dieser Zeit wenigstens noch einige Überreste der Anlage zu sehen waren. Zumindest bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde der östliche und südliche Fels des ehemaligen Burgberges als Steinbruch verwendet. Seit 1969 gehört der Ort zum Landkreis Bad Dürkheim. Das aufgehende Mauerwerk der Burg ist heute beinahe völlig abgetragen. Einzig der ehemalige Halsgraben, in dem die Cyriakus-Kapelle errichtet wurde, zeugt noch unmittelbar von ihrer einstigen Existenz.

 

 

Burgkapelle
1286 verpfl ichteten sich die Herren von Frankenstein, denen die Verleihung der Peterskirche in Meckenheim sowie der Pfarrkirche in Ellerstadt zustand, die zuerst vakant werdende Kirche jenem Priester verleihen, der auf ihrer Burg Lindenberg seinen Sitz hatte und Gottesdienst in der dortigen Burgkapelle hielt, weshalb er als ihr beider Kaplan bezeichnet werden solle. Wie die Burg dürfte die Kapelle zwischen 1364 und 1422 zerstört worden sein. Wohl spätestens in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde im Halsgraben der Burg eine dem heiligen Cyriakus geweihte Kapelle im spätgotischen Stil erbaut oder erneuert.

 

Aus einer Rechnung aus dem Jahre 1543 geht hervor, dass eine Cyriakus-Kapelle zu Lindenberg bereits erbaut war. Die inschriftlich an der nördlichen Portallaibung erhaltene Jahreszahl (1550 oder 1556?) liefert deshalb keinen sicheren Hinweis auf das Jahr der Fertigstellung bzw. der Weihe. Aufgrund ihres Standortes dürfte es sich bei ihr nicht um die 1286 erwähnte Kapelle handeln. Der Halsgraben stellt eine eminent wichtige Fortifikation einer Burg in Spornlage dar. Er diente zum Schutz gegen vom Berg aus vorgetragene Angriffe. Eine Platzierung der Kapelle an dieser Stelle in der Zeit der aktiven Nutzung der Burg erscheint daher äußerst unwahrscheinlich.

 

 

Baubeschreibung
Obwohl die Anlage weitgehend einem Steinbruch zum Opfer gefallen ist, sind aufgrund der Überreste und einer Darstellung der Cyriakus-Kapelle von 1873, doch einige Angaben über die Burg möglich. Heute ist von der Burg nur noch die nördliche Seite des Halsgrabens – teilweise durch den Bau der Cyriakus-Kapelle (vor 1543) gestört – sowie der westliche Hangbereich zu sehen. Weiterhin haben sich mehrere Buckelquader in einer Trockenmauer und am Sockel der Kapelle erhalten. Die Buckelquader haben Formate von 43 mal 41 bis 72 mal 28 Zentimetern bei einem mittleren Randschlag von 30 Millimeter und besitzen teilweise einfache Steinmetzzeichen in Form von Z, V, Y oder eines Quadrats.

 

Burgstelle Lindenberg, Rekonstruktionsversuch und Grundrissskizze (Entwurf u. Zeichnung: Dieter Barz, 2005)In der Südwand der Kapelle wurde u.a. ein Fenster mit zwei unterschiedlichen Gewänden eingebaut, die möglicherweise von der Burg stammen könnten. Ein Fenstergewände weist einen sehr schwach ausgeprägten Spitzbogen auf. Nach der Zeichnung von 1873 zu urteilen, erhob sich über der Sohle des Halsgrabens ein mindestens sechs Meter hoher Felsen. Östlich davon kann ein schmaler Geländestreifen in Höhe der Grabensohle angenommen werden. Scheinbar war die Burg in eine Ober- und Unterburg aufgeteilt, zumal im südwestlichen Bereich auch ein Absatz im Gelände zu beobachten ist. Die Größe der Burg kann mit einer Breite von ca. 30 bis 40 Metern und einer Länge von ca. 50 bis 60 Metern rekonstruiert werden. Sie ist daher bezüglich der Ausdehnung durchaus mit Burgen wie Hohenecken (s.d.) oder Frankenstein (s.d.) vergleichbar. Der ursprüngliche Zugang zur Burg erfolgte wohl von Norden her über einen Weg, der sich noch heute im Gelände unterhalb des modernen Waldweges abzeichnet.

 

Von den Baulichkeiten der Burg ist nur die 1286 erwähnte Kapelle bekannt. Die Buckelquader können nur bedingt zu einer genaueren Datierung herangezogen werden. Einzelne Merkmale – wie Format, relativ schmaler Randschlag und Vorkommen von Steinmetzzeichen – erlauben eine grobe Einordnung zwischen ca. 1170 und 1250. Sollte das Fenstergewände mit dem schwach ausgeprägten Sitzbogen aus der Burg stammen, würde hierfür ein Zeitraum ab dem späten 12. Jahrhundert bis ins erste Viertel des 13. Jahrhunderts in Frage kommen. Um 1200 könnte die Burg nach Ausweis der baulichen Relikte und entsprechender Interpretation der Schriftquellen bestanden haben. Der genaue Zeitpunkt der Gründung von Burg Lindenberg muss jedoch nach wie vor offen bleiben, zumal der überwiegende Teil der Burg durch die Anlage eines Steinbruchs unwiderruflich zerstört wurde und ohne intensive archäologische Untersuchungen der verbleibenden Restflächen keine abschließende Beurteilung möglich ist.

 


Topographie

Verbandsgemeinde Lambrecht, Landkreis Bad Dürkheim
49*22’58,4’’N       8*6,0’2,0’’O
RW: 3434701       HW: 5472039


Höhenburg in Spornlage am Ende des in südwestlicher Richtung auslaufenden Hinteren Langen-Berges. Die frei zugängliche Burgstelle Lindenberg liegt über dem gleichnamigen Ort. Von dort aus ist der Beschilderung „Cyriakus-Kapelle“ zu folgen. Aufgrund der Nutzung des Burgfelsens als Steinbruch blieben von der Anlage – außer dem früheren Halsgraben mit der Cyriakus-Kapelle – kaum Reste erhalten. Vermutlich übernahm die Anlage den Namen des Burgberges und gab ihn an das Dorf im Tal weiter.

 

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Das Buch zum Bericht - Das Pfälzische Burgenlexikon 

 

Burgenlexikon Band IIIDer Artikel wurde in gekürzter Form entnommen aus: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 3, I - N, hrsg. v. Jürgen Keddigkeit, Ulrich Burkhart, Rolf Übel (Hrsg.), Kaiserslautern 2005. 832 S. mit zahlreichen, meist farbigen Abbildungen und Plänen, ISBN 3-927754-54-4.
Dieses Werk sowie die Bände 1, 2 und 4 sind in allen Buchhandlungen zum von Preis von jeweils € 39.90 erhältlich.

 

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