In der Bubenheimer Kirche – Die älteste Abbildung eines pfälzischen Pfarrers

BubenheimSchon beim Betreten wird man regelrecht gefangen genommen von der Ausstrahlung dieses frühromanischen Gotteshauses. Sehr gut erkennbar ist der romanische Raumgedanke: Schmaler Saal, eingezogener, rechteckiger Chor mit abschließender halbrunder Apsis. Bei der Renovierung 1961/62 wurden die zwischenzeitlich vorgenommenen baulichen Veränderungen der Gotik und des Barocks wieder rückgängig gemacht.

Am linken Pfeiler zwischen Chor und Apsis befindet sich die über 800 Jahre alte außergewöhnliche Inschrift, die sich auf die Errichtung der jetzigen Kirche bezieht. Darunter ist die eingeritzte, ca. 80 cm hohe Gestalt des Erbauers im priesterlichen Gewand, beide Hände in Opfergestus vor der Brust ausgestreckt zu sehen. Über seinen Händen befindet sich eine 14 x 22 cm große rechteckige Vertiefung.

Die Inschrift:

ANNO • DICE • IAR

NATIONIS • M • C • LX • III • IDIC

CIONE • XI • CONCVRRTE • I •

EGO • GODEFRID • DIGN •

PRESBITER • HANC • DO

M • AD • HONOR • D • ... • ET • SE •

GENITCIS • E • • PETRI • APLI • A • FVNDA[ME]N[TIS] • RENO

VAVI • ROGANS • [OM]N • QVI •

I • EA • DO • SACRIFI • OBTV

LERIT • VT • MEI • MEMORI • FACI

AT • ET • DIEM • OBIT • MEI • V •

IDVS • NOVEMBS • OBSERVET

Schräg aufsteigend neben der 79 cm hohen Darstellung Gottfrieds die Inschrift:

GODEFRIDVS ECLIE HVIV PASTOR INDIGNVS (Fortsetzung in Spiegelschrift) NE EIVS SIS MEMOR PLORAT.

Neben der Jahresangabe MCLXIII ist auch die Indiktion (INDICCIONE XI und CONCVRRENTE I) angegeben. Im Mittelalter war die Indiktion eine häufig benutzte Jahresbezeichnung. Sie fängt 3 Jahre vor der christlichen Zeitrechnung an und 1 Zyklus betrug 15 Jahre. Kaiser Justinian ließ die Zählung nach Indiktion 537 gesetzlich vorschreiben, später wurde sie zusätzlich zur christlichen Zeitrechnung gebraucht. Dies ist auch bei der Inschrift von St. Peter der Fall. Hier ist nach dem Jahr der christlichen Zeitrechnung (1163) auch die Ordnungszahl des Indiktionsjahres angegeben (XI). Wie man einfach überprüfen kann, stimmen beide Jahresangaben überein. Das geltende Inditionsjahr ergibt sich, wenn man zu der Jahreszahl nach Christi Geburt 3 hinzufügt und dann durch 15 teilt. Der verbleibende Rest bezeichnet das Indiktionjahr (1163 + 3 = 1166 : 15 = 77 Rest 11). Der Neubau von St. Peter wurde also im 11. Jahr einer Indiktion, und zwar der 77., fertiggestellt. Lipp (1) weist nach, dass der Weihetag der 24. März 1163 war, der Ostersonntag.
Die vollständige Übersetzung und Übertragung der Inschrift lautet demnach:

bubenheim_1_kl.gif„Im Jahr der Menschwerdung des Herrn 1163, zur 11. Indiktion, am Ostersonntag, den 24. März habe ich, Gottfried, unwürdiger Priester, dieses Haus zur Ehre des Herrn und seiner heiligen Mutter und des heiligen Petrus von Grund auf erneuern lassen. Ich bitte jeden, der in demselben Hause das Messopfer darbringt, dass er meiner gedenke und den Tag meines Todes, den 9. November, beachte.“

 

Bei der eingeritzten Figur handelt es sich um den Kleriker Gottfried von Beselich. Er war wegen seiner eindringlichen Predigten bekannt und trug deshalb den Beinamen „clamator“ (Rufer). Von Gensicke ist er inzwischen als Erbauer zahlreicher Kirchen zwischen Lahn und Wetterau (2) nachgewiesen worden . Mit den Klostergründungen in Walsdorf, Beselich und Altenberg wird er in Verbindung gebracht. Die Gründung von Altenberg war das letzte Werk des Klerikers. Er war auch der Erbauer steinerner Brücken über die Lahn bei Limburg und Wetzlar. Im Jahr 1140 übergab Graf Ludwig von Arnstein dem von ihm gegründeten Prämonstratenserkloster Arnstein an der Lahn Dorf und Kirche in Bubenheim. Von seinem Landesherren wurde er in die Nordpfalz geschickt, um den Neubau der Kirche St. Peter zu leiten und zu vollenden.

Über die Bestimmung der bereits oben erwähnten Vertiefung wurde viel gerätselt. Ein Aufbewahrungsort für Reliquien, Weihegaben, Urkunden oder auch ein Modell der Bubenheimer Kirche wurde vermutet. Böcher (3) zeigt, dass in die Vertiefung ein Metallgefäß zur Aufbewahrung der geweihten Hostie gehörte. Schon der lateinische Text wendet sich an künftige Zelebranten, die beim Feiern der Messe des Erbauers gedenken sollen. Auch fehlt das Sakramentshäuschen in der Kirche. Die Erbauerinschrift enthielt zugleich die Sakramentsnische. Das Ziborium des Godefridus – Steines wurde vermutlich 1563 in Folge der Reformation zerstört. Bubenheim kam im 15. Jahrhundert zu Kurpfalz. Im Jahre 1546 führte Kurpfalz gegen den Widerstand des Wormser Martinsstifts in Bubenheim die Reformation ein. Zuerst die lutherische im Jahre 1546 und ab 1563 die reformierte. Während die Lutheraner in den Gotteshäusern die Einrichtungen mehr oder weniger unverändert übernahmen, gestalteten die Reformierten die Kirchen nach ihren Vorstellungen. Spätestens im Zuge dieser Umgestaltung dürfte das Ziborium entfernt worden sein. Nach dem Frieden von Rijswijk 1697 mußte die Bubenheimer Kirche wieder dem Wormser Martinsstift zurückgegeben werden, das alsbald den Katholizismus wieder herstellte.

 


(1)  Lipp, Karlheinz: Die Inschrift von St. Peter zu Bubenheim, in: BPfKG 49, 1982, S. 76-79.

(2) Gensike, Hellmuth: Gottfried von Beselich. Untersuchungen über die Anfänge der Klöster Altenberg, Walsdorf und Beselich, in: Nassauische Annalen 68, 1957.

(3) Böcher, Otto: St. Peter zu Bubenheim in der Pfalz, in: Ärzteblatt RPL 31, 1978, S. 738-741.

Pfalz Migration

Pfalz Volkskunde

Heimat-Pfalz.de benutzt Cookies, um seinen Lesern das beste Webseiten-Erlebnis zu ermöglichen. Außerdem werden teilweise auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Heimat-Pfalz.de.