Ruine Bundenbach (Großbundenbach, VG Zweibrücker-Land) - Burg des Monats Januar 2011
Autor: Jürgen Keddigkeit
Wie bei den meisten mittelalterlichen Wehranlagen sind auch bei Burg Bundenbach weder das Jahr der Errichtung noch ihre Erbauer bekannt. Meist werden als Gründer die Grafen von Saarwerden vermutet, da sie bereits vor 1178 in Bundenbach neben Grundbesitz [Hof Buntenbach] und sonstigen Rechten damals auch das Patronatsrecht besaßen. Jedoch gelangten bereits vor 1290 die saarwerdischen Rechte an die Grafen von Zweibrücken, die damit maßgeblich auf die weitere Geschichte von Dorf und Burg Bundenbach Einfluss nehmen konnten. Weiterhin wird mit der Gründung das seit 1288 im Ort begüterte Ministerialengeschlecht Slump (von Bundenbach) genannt, das dort neben Lehnsbesitz – teilweise umstrittene – Rechte sowie Allodien im Besitz hatte. Diese Ministerialen, deren Ahnherr Berthold von Zweibrücken (Bertoldus de Bipontina) war, standen in enger Abhängigkeit von den Grafen von Zweibrücken.
Ende des 13. Jahrhunderts waren Angehörige dieser Ministerialenfamilie [1288 Hugo Slumpe Ritter von Zweibrücken; 1290 Hugo Schlump; 1302 Ritter Hugo gen. Schlump, Burgmann zu Zweibrücken in Streitigkeiten mit dem Kloster Wörschweiler wegen des Kirchensatzes von Bundenbach verwickelt. Der enge Bezug zum Ort wurde nur wenige Jahre später noch deutlicher, denn als erste dieser Familie benannten sich 1306 Hunfried und Wilher nach Bundenbach [1306 Hunfried von Bontenbach u. Wilher von Buntenbach u. seine Tochter Engel]. Ihnen folgten zehn Jahre später Berthold, 1320 Hugo, 1337 Slumpo und als letztes männliches Glied der Familie 1340 Hugo Schlump von Bundenbach.
Bemerkenswert ist, dass Engel, die Tochter des hier als Ritter von Homburg bezeichneten Wilher [1305 Engela, des Herrn Wilher, Ritters von Homburg Tochter im Jahre 1333 als verstorbene Ehefrau des Ritters Schlump von Bundenbach begegnet [1333 Ennela uxor domini Slomponis militis de Buntenbach und damals Eigengut in Bundenbach besaß.
Nach dem Tod des Hugo Schlump von Bundenbach fielen vor 1367 der Ort und die, so Ernst Christmann, jedoch ohne Beleg, erstmals 1329 genannte Burg an einen Blieskasteler Burgmann, den mehrfach erwähnten Edelknecht Lamprecht Streuff: 1344, 1355, 1357 und 1372 Lamprecht Streuffen von Castel, Edelknecht.
Dies zog jedoch erhebliche Rechtsstreitigkeiten nach sich, die erst 1377 in einem umfangreichen Vertrag, den Graf Eberhard von Zweibrücken einerseits und der Edelknecht Lambrecht Streuf sowie der Ritter Johann vom Stein (Steyn) andererseits schlossen, bereinigt werden konnten. Es wurde den beiden Rittern bzw. ihren Nachkommen, Söhnen und Töchtern gleichermaßen, ein Burganteil als Lehen zugesprochen. Darüber hinaus erhielten sie diejenigen Güter, die vorher der verstorbene Ritter Schlump besessen hatte.
Graf Eberhard beanspruchte und erhielt die Hälfte des obersten Burgteils (= die Oberburg), in dem sich auch ein verlassenes Haus befand. Zusätzlich hatten die neuen Lehnsleute jährlich eine große Mutte Salz an Graf Eberhard bzw. seine Nachkommen zu liefern.
Am Ende des 14. Jahrhunderts wurde erstmals die Kapelle Hl. Dreifaltigkeit in der Burg urkundlich erwähnt, als der bereits erwähnte Lambrecht Streuf mit Zustimmung seinerEh efrau 1389 eine Messpfründe in der Burgkapelle stiftete und gleichzeitigverfügte, dass diese bei Auflassung der Burg an die Bundenbacher Dorfkirche fallen solle. Nach dem Aussterben der älteren Zweibrücker Grafenlinie kam es zu nachhaltigen Eigentumsveränderungen: Zunächst waren die Pfalzgrafen bei Rhein Oberlehnsherren, doch bereits 1410 fiel Bundenbach bei der rupertinischen Teilung an Pfalzgraf Stephan von Zweibrücken, der vier Jahre danach auch die letzten saarwerdischen Herrschaftsanteile erwarb. Dies wirkte sich auch auf die eigentlichen Burgbesitzer aus. Herrman Boos von Waldeck, einer der beiden Schwiegersöhne des Lambrecht Streuf, – der andere war der bereits erwähnte Johann vom Stein –, schloss 1415 mit Herzog Stephan einen neuen Vertrag. In dem Abkommen verpflichtete sich der Waldecker als Erbe Dorf, Leute und Gericht nicht ohne Wissen des Oberlehnsherren zu verkaufen oder zu verpfänden.
Nach dem Tode des Hermann Boos von Waldeck 1416 gelang es seinem Schwager Johann von Stein, in den Alleinbesitz der Burg zu kommen. Seinem Lehnsherren, dem Pfalzgrafen Ludwig dem Schwarzen, Sohn und Nachfolger des Pfalzgrafen Stephan, musste er 1441 und erneut 1444 ebenso wie seine Vorgänger, unterschiedliche Rechte, insbesondere das Öffnungsrecht einräumen.
1456 kam die Herrschaft in den Besitz des gleichnamigen Sohnes Johanns vom Stein. Dessen politische Vorgehensweise gefährdete jedoch vor 1468 zunehmend die bisher gedeihliche Zusammenarbeit mit den Zweibrückern. Als Parteigänger des Pfalzgrafen Friedrich I. des Siegreichen ignorierte er die zweibrückischen Rechte an Burg und Herrschaft und verstieß damit offen gegen die getroffenen Lehensvereinbarungen. Als Folge besetzten Zweibrücker Soldaten Burg Bundenbach und brannten sie im vorgenannten Jahr zumindest teilweise nieder. Nur wenig später kam es zu einem Abkommen zwischen dem Herzog und Johann vom Stein d. J., in dem der Lehnsherr einerseits den Wiederaufbau erlaubte, andererseits für sich und seine Erben das Öffnungsrecht ausbedingte. Offensichtlich unterblieb jedoch ein rascher Wiederaufbau.
Die beschädigte Burg Bundenbach, die weiterhin unter der Oberlehnsherrschaft des Herzogtums Zweibrücken geblieben war, kam de facto erst 1478 wieder in den Besitz der Familie vom Stein. Erneut versicherte Pfalzgraf Ludwig, dass er Johann vom Stein den Wiederaufbau der Anlage erlaube. Ob die Burg umgehend wieder instand gesetzt wurde, ist unbekannt. Jedoch bewohnten bereits zu Beginn des 16. Jahrhunderts die Nachkommen des 1509 verstorbenen Johann vom Stein die Anlage. Johann d. J. hatte anteilig eine, seine Schwester Anne und ihr Ehemann Friedrich von Schmidtburg die andere Hälfte der Burg erhalten. Letzterer verkaufte 1517 für 1.500 Gulden seinen Burganteil seinem Schwager Johann.
1579 verglichen sich Pfalzgraf Johann und der damalige Lehnsnehmer Friedrich von Steinkallenfels wegen der erneut umstrittenen Burgöffnung. Dabei wurde ausdrücklich festgehalten, dass dem Pfalzgrafen entsprechend dem Vertrage von 1535 weiterhin alle hohe oberherrliche Gerechtigkeit zustehe. Die Nachkommen der Vertragspartner erneuerten diese Vereinbarungen im Jahre 1614.
Die um 1535 erweiterte Anlage überstand den Dreißigjährigen Krieg offenbar weitgehend unbeschadet. 1623 hatte Georg von Steinkallenfels seinen ältesten Sohn Wolf Heinrich als Universalerben bestimmt, dem nach dem Ableben des Vaters die damals noch intakte Burg sowie die bestehenden Schulden zufallen sollten. Jedoch bewirtschafteten entgegen dem Willen des Vaters nach seinem Tode beide Söhne gemeinsam das Erbe. So fielen Burg und Schulden erst 1653 an Friedrich vom Stein, der jedoch außerstande war, die Verbindlichkeiten abzulösen, zumal seiner Schwester Anna, die mit Wiprecht von Helmstatt verheiratet war, 1.800 Gulden als Heiratsgut zustanden. Mangels Bargeld verpfändete daher der Erbe Burg und Herrschaft. Letztlich blieb der Steinkallenfelser jedoch zahlungsunfähig, und daher erwirkte Wiprecht von Helmstatt 1660 ein Urteil vor dem Reichskammergericht: Friedrich von Steinkallenfels hatte das Heiratsgut nebst angefallenen Zinsen sowie die Gerichtskosten zu zahlen. Trotz dieses eindeutigen Urteils endete der Rechtsstreit keineswegs: Nach einem 1664 erlassenen kaiserlichen Exekutionsbefehl, den Friedrich von Steinkallenfels nicht nur ignorierte, sondern auch den Gerichtsboten misshandeln ließ, war die Anlage 1665 und 1669 Schauplatz gewaltsamer Räumungsversuche, die Friedrich, der die Burg in verteidigungsfähigen Zustand versetzt hatte, verhindern konnte. Erst 1690 glückte eine, von Soldaten unterstützte, Räumung: Wiprecht von Helmstatt war nun uneingeschränkt Burgbesitzer.
Burg und Herrschaft Bundenbach wechselten schon vier Jahre später erneut den Besitzer, denn Wiprecht von Helmstatt veräußerte sie an seine Verwandten, die schottische Familie Cathcart of Carbiston. Im 18. Jahrhundert versank die Burg in die Bedeutungslosigkeit, da das in Zweibrücker Diensten stehende Familienoberhaupt den Wohnsitz 1720 in die Residenz Zweibrücken verlegte. 1777 kam die schon damals weitgehend ruinöse Burg durch Kauf zusammen mit der Herrschaft an das Herzogtum Zweibrücken. Burg Bundenbach blieb im Kaufvertrag unerwähnt.
In der Franzosenzeit zogen die neuen Machthaber die Burg als Nationalgut ein. Das noch teilweise bewohnte „alte Schloß“ wurde, nachdem 1806 ein erster Versuch gescheitert war, 1807 für 660 Gulden versteigert. Letztlich scheiterte auch dieses Rechtsgeschäft, so dass erst 1809 bei einem weiteren Versteigerungstermin das Anwesen an den Feldmesser Peter Brand aus Mainz fiel. Dieser verkaufte es noch im gleichen Jahr an den Großbundenbacher Landwirt Jacob Schmitt. In den folgenden Jahren diente die ehemalige Burg Bundenbach, von der noch starke Ringmauern, zwei Torgebäude mit (abgegangenen) Zugbrücken, ein Turm mit kunstvoller Wendeltreppe sowie ein größerer Keller erhalten waren, als willkommener Steinbruch.
Baubeschreibung Obwohl Burg Bundenbach zu den wenigen Anlagen im heute pfälzischen Raum gehörte, die die Zerstörungen im 17. Jahrhundert leidlich überstanden hatten, sah schon 1839 der Bundenbacher Pfarrer lediglich „wenig aufgehendes Mauerwerk, welches dem Abbruch trotzte, sowie eine schön gehauene Fensterumrahmung“, und 1858 entdeckte August Becker am „rasigen Thalhang nur noch wenige Trümmer“. Dem entsprechend ist die Anlage heute weitestgehend abgegangen.
Dorf und Burg liegen am Westende eines Hochplateaus, das im Norden und Süden, insbesondere aber im Westen steil abfällt. Der Zugang führte – eben so wie der moderne Fahr weg – vom östlich oberhalb der Burgstelle gelegenen Dorf entlang des Südhangs zu einem dreifach terrassierten Plateau, dessen West-, Nord- und Südseiten steil zum Bundenbachtal bzw. einem kleineren Seitental abfallen. Die heute weitgehend abgegangene Burg gliedert sich in eine quadratische obere sowie eine polygonale untere Anlage. Letztere umschließt die ältere Oberburg im Norden, Süden und Westen.
Ein seit 1970 fast vollständig verfüllter Halsgraben trennte an der Ostseite den recht breiten Bergrücken vom weiter ansteigenden Gelände ab. Dieses aus dem Fels geschrotete breite Abstandshinderniss konnte mittels einer noch Ende des 17. Jahrhunderts mehrfach erwähnten Zugbrücke überschritten werden. Von diesem Bauwerk, d.h. vom östlichen Brückenkopf, künden an der Südostecke des Grabenrandes noch einige in situ befindliche, sorgfältig versetzte, große Glattquader ohne Randschlag.
Unterburg Dem Terrain der älteren Ober burg ist im Norden, Süden und Westen eine mehrere Meter tiefer liegende Terrasse vorgelagert, die einst die Baulichkeiten der siebeneckigen unteren Anlage trug. Jedoch findet sich hier aufgehendes Mauerwerk nur noch an wenigen Stellen. Vor allem im Bereich der südlichen Unterburg, die von Gestrüpp und Bäumen überwuchert nur schwer zugänglich ist, überdeckt der Schutt der Oberburg die kargen Fundamentreste abgegangener Gebäude.
Der Bereich der westlichen und nördlichen Unterburg dient heute als Wiese, d.h. aufgehen des Mauerwerk der ehemaligen Bebauung sind, mit Ausnahme von Spuren der Grundmauern oder der unteren Steinreihen von Stütz- und Umfassungsmauern an den Rändern der Steilhänge, nicht mehr sicht bar. Ob eine tiefer gelegene größere Ackerfläche am Westende der Anlage, die sich bis zum Ende des Bergsporns erstreckt, zur Unterburg zu rechnen ist, kann derzeit mangels archäologischer Untersuchungen nicht abschließend geklärt werden. Unbekannt sind auch die Standorte der 1389 erwähnten nach gewiesenen Kapelle und einer zweiten beweglichen Brücke.
Obere Burg Gegenüber dem bereits erwähnten Brückenkopf des Hauptzugangs deckte man auf der Grabenwestseite 1969 zahlreiche große, glatte Sandsteinquader auf, die dem Fundament eines Torgebäudes zugerechnet werden. Dieser Torbau war offensichtlich in die Schildmauer integriert, die zusammen mit dem Halsgraben die östliche Angriffseite deckte.
Aufgehendes Mauerwerk dieser Fortifikation ist lediglich an der Südostecke erhalten. Den hier noch hoch aufragenden Schildmauerrest dominiert ein starker, schräg dossierter Strebepfeiler. Nach Westen schließt sich die hier ebenfalls mehrere Meter hoch erhaltene Außenmauer der Oberburg an. Unmittelbar neben dem Strebepfeiler befindet sich im oberen Drittel der aus Bruchsteinen errichteten Außenmauer der Rest eines (später eingebauten?) profilierten Rechteckfensters.
Die im weiteren Verlauf nur noch wenige Meter hohe Mauer begrenzte jenen Burgteil, der 1377 als oberstes Haus bezeichnet wurde. Er umfasst das mehrere Meter über der Unterburg gelegene obere Plateau. Das wenige sichtbar aufgehende Mauerwerk besteht in den unteren Lagen aus glatt behauenen größeren Sandsteinquadern. Die oberen Reihen weisen überwiegend Bruchsteine auf. Ein ähnlicher Befund ist auch bei den Resten der westlichen und nördlichen, fast vollständig abgegangenen bzw. überdeckten Umfassungsmauer zu vermuten. Diesem Mauerteil und dem Torbau benachbart lehnte sich ein recht schmales Gebäude an.
Im Zentrum der Oberburg ist nur wenig aufgehendes Mauerwerk eines quadratischen Wohngebäudes sichtbar. In der Mittelachse des quadratischen(?) Baus wurden 1977 im Erdgeschoss die unteren Trommeln von zwei starken Sandsteinsäulen freigelegt, die als Gewölbestützen dienten.
Topographie
Gemeinde Großbundenbach, Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land,Landkreis Südwestpfalz
Die im Wesentlichen frei zugängliche Burgruine befindet sich unweit westlich des Dorfes in der Gewanne „Am Welgesgrund". Die Burg wurde auf mehreren Ebenen am Südwestende eines hochgelegenen Plateaus in Spornlage zwischen dem Bundenbach- und dem Hoftal errichtet.
Das Buch zum Bericht - Das Pfälzische Burgenlexikon
Der Artikel wurde in gekürzter Form entnommen aus: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 1, A –E, hrsg. v. Jürgen Keddigkeit, Karl Scherer, Alexander Thon, Rolf Übel u. Ulrich Burkhart, Kaiserslautern 2007. 528 S. mit zahlreichen, meist farbigen Abbildungen und Plänen, ISBN 3-927754-51-7. Dieses Werk sowie die Bände 2, 3 und 4 sind in allen Buchhandlungen zum von Preis von jeweils € 39.90 erhältlich.
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