Reichsburg Wolfstein (Wolfstein, Landkreis Kusel)
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- Geschrieben von Jürgen Keddigkeit
Die Reichsburg Wolfstein wurde erstmals im Jahre 1275 anlässlich der Gründung der Stadt Wolfstein erwähnt, doch ist die Anlage erheblich älter. Es wird allgemein und mit einer gewissen Berechtigung angenommen, die Burg sei nach der Mitte des 12. Jahrhunderts, im Anschluss an den Ausbau der Reichsburg Kaiserslautern durch Fried rich I. Barbarossa zur Sicherung und Verwaltung des Königslandes entstanden, jedoch gibt es für diese These bisher weder archäologische noch urkundliche Nachweise. 1282 wurde die Burg bei Wolfstein erneut (zweimal) erwähnt, als Heinrich (III.) von Hohenecken und seine Frau Margarethe mit Genehmigung des Königs eine Wiese unterhalb der Burg veräußerten.
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Erst im 14. Jahrhundert verdichtet sich die gesicherte Überlieferung: 1304 hatte König Albrecht dem Lauterer Reichsministerialen Wilhelm Akers ein Burglehen auf Wolf stein überlassen, das fünf Jahre später König Heinrich VII. verdoppelte. Nur wenige Jahre später wird deutlich, dass die Reichsburg nun zusehends zum Pfandobjekt des Reiches wurde, denn am 16. Februar 1312 verpfändete König Heinrich VII. dem Dom herrn Heinrich von Sponheim, einem Bruder des Grafen Johannes II. von Sponheim-Starkenburg, Burg Wolfstein zusammen mit dem Dorf Kübelberg. Nur wenige Monate später, am 25. Mai, bekundete der Pfandnehmer, dass Graf Georg von Veldenz in seinem Hause Wolfstein Burgmann des römischen Königs geworden war.
Obwohl 1315 Pfalzgraf Ludwig, inzwischen zum römisch-deutschen König gewählt, den Grafen Johann und Heinrich von Sponheim(-Starkenburg) gestattete, 300 Pfund Heller an Wolfstein zu verbauen und um diesen Betrag die Pfandschaft zu erhöhen, damit die Sponheimer letztlich ihren Pfandbesitz weiter sichern konnten, drohte den Grafen wenige Jahre später ihr Besitz zu entgleiten. Denn bereits am 20. September 1314 hatte im Vorfeld der anstehenden Königswahl der Herzog von Bayern, Pfalzgraf Ludwig, unter Eid Erzbischof Balduin von Trier zugesichert, sich zugunsten von dessen Verwandten und Freunden im Falle der Wahlhilfe einzusetzen. Dies betraf auch Wolfstein, das sich damals in der Hand Heinrichs von Sponheim(-Starkenburg) befand. Der Pfandnehmer Graf Heinrich von Sponheim über ließ beide Objekte 1319 seinem gleichnamigen Neffen und dessen Frau Loretta als Afterpfand.
Am 11. November 1323 versetzte entsprechend seiner Zusage König Ludwig IV. dem böhmischen König Johann für seine tätige Hilfe neben anderen Städten, Burgen und Gütern auch Burg (Alt-)Wolfstein mit Zubehörden. Nur zwölf Tage später verpflichtete sich Ludwig IV., spätestens vier Wochen nach Weihnachten die Burg von den bisherigen Pfandnehmern einzulösen und König Johann zu übergeben. Dieses Vorhaben scheiterte offensichtlich, denn noch am 10. Februar 1324 befand sich die Burg im Besitz der Sponheimer. Dies ergibt sich aus einer Urkunde, in der Propst Heinrich von Sponheim (-Starkenburg) auf alle seine Forderungen bezüglich Burg Wolfstein gegenüber Loretta, der Frau seines verstorbenen Neffen, verzichtete.
Da sich die Burg somit weiterhin als Pfand bzw. Afterpfand in der Hand der Sponheimer befand, musste der Böhme die Anlage und Zubehörden erst gegen die Zahlung der Pfandsumme auslösen. Dies geschah offensichtlich noch vor dem 9. Juni 1325, denn an diesem Tag verpfändete König Johann Burg Wolfstein und Zugehörungen an Graf Georg von Veldenz, so, wie sie bisher Heinrich von Sponheim inne gehabt hatte. Das Rechtsgeschäft fand seinen Abschluss am 8. Oktober 1326, als Propst Heinrich den Empfang der Pfandsumme für Wolfstein quittierte.
Am 19. August 1332 übertrug König Johann seine Reichspfandschaften Kaiserslautern und Wolfstein mit Zugehörungen an den Trierer Erzbischof Balduin. Drei Tage später genehmigte Kaiser Ludwig IV. diesen Rechtsakt und versprach am 16. August und am 5. September, Wolfstein und Kaiserlautern nicht getrennt einzulösen. Der Besitzwechsel hatte jedoch für die Burg nur geringe Auswirkungen, denn der bisherige Afterpfandnehmer, Graf Georg I. von Veldenz, blieb weiterhin Besitzer. Zwar versuchte der Erzbischof am 17. September 1336 Burg Wolfstein gegen Zahlung von 4.100 Pfund Heller einzulösen, doch misslang dieses Vorhaben. Tatsächlich zahlte Balduin nur die Hälfte und teilte sich am 20. Oktober 1337 mit Graf Georg von Veldenz die Pfandschaft. Zwi schen zeit lich, am 29. September 1336, hatte Balduin den Ritter Johann von Randecken zu seinem Amtmann in Lautern und Wolfstein ernannt. Den Amtsrevers erneuerte Ritter Johann nur drei Jahre später, wenn auch zu veränderten Bedingungen. Der Erbordnung, die 1343 Graf Georg I. mit seinem Sohn Heinrich II. und seinem Enkel Georg II. von Veldenz schloss, kann man entnehmen, dass sich an den Rechtsverhältnissen bis zu die sem Zeitpunkt nichts geändert hatte. Bemerkenswert war allerdings, dass in der vorgenannten Vereinbarung ausdrücklich ein Haus der Grafen von Veldenz auf der Burg erwähnt wurde.
Wahrscheinlich wurde Burg Alt-Wolfstein bereits damals schon nicht mehr als Verwaltungsmittelpunkt des Königslandes betrachtet und genutzt, denn sie befand sich, trotz der bereits erwähnten Pfandeinlösung, 1331 in der Hand einer Burggemeinschaft sponheimischer Vasallen, der als Gemeiner Hermann von der Pforten [von Montfort], Philipp Ulner von Sponheim und Wolf [von Sponheim] angehörten. Es ist keineswegs auszuschließen, dass zu diesem Zeitpunkt das neue Zentrum des Königslandes, Burg Neu-Wolfstein, bereits im Bau oder gar fertig gestellt war und die 1336/37 bzw. wenige Jahre danach vorgenommenen Rechtsgeschäfte sich bereits auf diese Anlage bezogen. Damit korrespondiert insbesondere die am 3. August 1340 erstmals benutzte Bezeichnung „Altenwolfstein“ für die Burg nördlich der Stadt Wolfstein.
Wohl im Jahre 1362 war Ritter Wynant von Sponheim, ein Mitglied der Wolfsteiner Burggemeinschaft, in Streitigkeiten mit Bischof Gerhard von Speyer verwickelt und hatte ihm großen Schaden zugefügt. Aus diesem Grunde zogen Soldaten des Bischofs vor die Burg und besetzten sie. Erst durch Vermittlung des pfälzischen Kurfürsten Ruprecht I. gelang am 5. Januar 1363 ein Vergleich: Die acht Gemeiner Alt-Wolfsteins Philip Ulner, Wynant, Willekin und Peter von Sponheim, Johann Meisewin der Alte, Wolf von Sponheim, Ruprecht von Wolfstein und Philip Meisewin, alle genannt von Sponheim mussten sich unter Eid verpflichten, dem Bischof und seinen Nachfolgern zukünftig keinen Schaden mehr zuzufügen und auf ewig Lehnsleute des Bischofs zu werden. Dar über hinaus hatten Wynant von Sponheim, sein Sohn sowie zwei weitere Ritter dem Speyerer Bischof zusätzlichen Schadensersatz zu leisten.
Der ausgehandelte Friede währte offensichtlich nicht lange, denn Ende des 14. Jahr hunderts wurden erneut Angehörige der Burggemeinschaft des Landfriedensbruches an geklagt. Es formierte sich 1397 eine Allianz gegen die Beschuldigten, bestehend aus Pfalzgraf Ruprecht II. und Erzbischof Werner von Trier, zu denen sich 1398 Erzbischof Johann von Mainz gesellte. Im Sommer des Jahres 1400 kam es zur Belagerung Alt-Wolf steins, da die Gemeiner Hermann Mulnstein von Grumbach, Wolf von Sponheim sowie Heinrich und Konrad Wolf von Sponheim den Herrn und Vogt Nikolaus von Hunolstein in der Burg auf genommen und unterstützt hatten. Letzterer war erklärter Gegner von Herzog Karl von Lothringen.
Truppen des Pfalzgrafen Ludwig und des Herzogs von Lothringen schlossen die Burg ein. Da sich die Gemeiner auf Alt-Wolfstein hartnäckig verteidigten, musste der Pfalzgraf am 20. August Nachschubgüter, insbesondere aber Armbrustschützen aus Mainz und Frankfurt zur Verstärkung anfordern. Bald darauf waren die Verteidiger gezwungen, Burg Alt-Wolfstein gegen freien Abzug zu übergeben. Am 28. August 1400 mussten die Gemeiner einem Vergleich (Burgfrieden) mit Lothringen und Kurpfalz zustimmen, der beträchtliche finanzielle und politische Nachteile nach sich zog. Vor allem hatten die Ganerben ein Vierteil ihres Slosses Altenwolfstein an tornenhusern murengraben befestenung stellen pforten wegen stegen welden velden wasser weyden ußgelegen und in gelegen und allen anderen nutzen rechten und zugehorunge ... an Kurpfalz abzutreten und Bischof Raban von Speyer den zugefügten Schaden zu ersetzen.
1410 fiel nach dem Tod König Ruprechts der kurpfälzische Anteil an Herzog Ludwig, dem es in der Folgezeit gelang, weitere Anteile der Burg in seinen Besitz zu bringen, so dass 1416 bereits 2/5 der Burg kurpfälzisch waren. Dementsprechend ernannte Pfalzgraf Ludwig (III.) den Henne vom Stein, genannt Ziehdavon (Zuch darvorn) 1426 zum Amtmann auf der Burg, einem Amt, das er bereits seit mehreren Jahren ausgeübt hatte.
Das Aussterben des Sponheimer Geschlechts 1437 führte im darauf folgenden Jahr zu tiefgreifenden Veränderungen. Die bisherigen 3/5 der Burg, die der Burggemeinschaft gehört hatten, wurden jeweils zur Hälfte an Baden und Veldenz abgetreten. Diese Regelung war jedoch nur von kurzer Dauer, denn der Veldenzer Anteil kam nach deren Aussterben bald darauf an Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken. Dieser Burgteil gelangte noch im selben Jahr pfandweise in den Besitz Gelfrichs von Nackenheim und ging, da die Zweibrücker die Pfandsumme nicht mehr zurückzahlten, in dessen Eigentum über.
In den folgenden Jahren wurde Alt-Wolfstein indirekt in die politisch-militärischen Streitigkeiten zwischen Kurpfalz einerseits sowie Baden und Pfalz-Zweibrücken andererseits hin ein ge zo gen. Dabei kam 1462 – als Folge der Niederlage Pfalz-Zweibrückens und Badens – der Rest der ehemals veldenzischen Anteile nun an die Kurpfalz, die damit 7/10 der Feste besaßen. Dieser Wechsel änderte jedoch nichts an den Besitzverhältnissen der Burg, und noch 1480 waren Hans und Burkhart von Nackenheim auf Alt-Wolfstein ansässig. Dies ergibt sich aus einem Streitschlichtungsverfahren, das Friedrich von Rüdesheim und Hans Blick von Lichtenberg im Auftrag von Pfalzgraf Ludwig (I.) von (Zwei brücken-)Veldenz im vorgenannten Jahre durchführten.
Zu einem vorübergehenden Wechsel der Eigentumsverhältnisse kam es 1504 im Ver lauf des bayerisch-pfälzischen Erbfolgekrieges. Pfalz-zweibrückischen Soldaten des Grafen Alexander von Zweibrücken gelang es in jenem Jahr, Alt-Wolfstein handstreichartig zu nehmen und die alte Wehranlage als Stützpunkt gegen Kurpfalz zu benutzen. Bei der Rückeroberung durch Kurfürst Philipp noch im selben Jahr kam es zur endgültigen Zerstörung der Burg. Im Jahre 1509 erwarb Kurpfalz den restlichen Anteil an der Ruine, die bis Ende des 18. Jahrhunderts in ihrem Besitz verblieb. Alt-Wolfstein diente vor al lem im 19. Jahrhundert als Steinbruch. Umfangreiche Ausgrabungen erfolgten seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts.
Burgfrieden und Burgfriedensbereich Einem Burgfrieden von 1400 kann entnommen werden, dass das Areal damals identisch mit der Gemarkung der Stadt Wolfstein (d.h. mit der Stadt und der Burg Neuwolfstein) ausschließlich der Ländereien rechts der Lauter war. Im Burgfrieden heißt es aus drücklich: ... der angeen soll in der Lutergliche der Burg und richen die Luteruffgliche dem bronnen der da heysset Labezers und fürbaß glich uff bis an den wege, der do kommt von Rode herynne und fürbaß die straße herwider ab biß an den pfade der do geet gen Offenbache und den wege herynne bis an den Tauben Borne glich inne biß in die Lutter uff bis an die stat, do er anget. 1509 wird der unmittelbar zur Burg gehörige Bezirk (beziergk und beriesse) folgen - der maßen beschrieben: zum ersten uff der sijte naher Nuwen Wolffstein zu geet ein dale oder diche von der understrassen nahe dem schlois hinuff bis uff das Hoegste, da steet ein steinen brunnen, bis zu dem selbigen bronnen und an die strassen und uff der anderen sijten gein Reckwiler zu steet ein felse, der zucht von der strassen hinuff gein einem anderem felsen uff ein wege bis uff das Hoeste, aber uff die strassen, und was dar zwschen ligt ist das schlois Altten Wolffsteines eygenthume, dar an sust nyemants gerechtikeit hat.
Baubeschreibung
Kernburg
Der älteste Teil von Alt-Wolfstein ist mit der Kernburg identisch. Sie wird vom hoch aufragen den Rest eines fünfseitigen, heute noch fünfgeschossigen Bergfrieds beherrscht, dessen ursprünglicher Eingang auf der Südseite im vierten Obergeschoss lag. In diesem erhaltenen Stockwerk befi ndet sich neben einem kleinen Rundbogenfenster und einer Schießscharte (Lichtschlitz?) ein weiterer Durchgang zu einem unmittelbar westlich an schließen den Bauwerk, das wohl in späterer Zeit angefügt wurde. Gewisse Indizien sprechen dafür, dass ein Vorgängerbau die Grundfläche von Turm und Anbau bedeckte, je doch ist dies keineswegs abschließend geklärt. Der heutige Zugang ist modern.
Den noch etwa 20 Meter hohen Bergfried sowie seinen Anbau schützte ein hufeisen-förmig vorgelegter „Hoher Mantel“ an der Süd-, West- und Nordseite. Der südliche und westliche Teil dieser Schutzmauer, die noch bis zu zehn Metern hoch aufragt, rückt geländebedingt sehr eng an die Zentralgebäude heran. Auf der nördlichen Seite erstreckt sich zwischen Mantelmauer und Bergfried ein enger kleiner Hof. Vermauerte Fenster lassen auf innen angelehnte Gebäude schließen. Hier befanden sich auch die beiden älteren, später vermauerten Zugänge zur Burg.
Beide Tore ersetzte in der letzten Bauphase eine kleine Zugangsanlage mit vorgelegtem Zwinger. Nicht abschließend zu bewerten ist jedoch der Baubefund im östlichen Teil der Oberburg. Möglicherweise befand sich hier, so die Vermutung der Ausgräber, eine Kapelle oder aber ein Wohn- oder Wirtschaftsgebäude.
Unterburg
Durch Ausgrabungen zwischen 1960 und 1975 konnte eine recht ausgedehnte Unterburg nachgewiesen werden. Ähnlich wie die ältere Oberburg war auch die Unterburg, die wohl in der ersten Hälfte des 14. Jahrhundert errichtet wurde, von einer umlaufenden, ca. zwei Meter starken Ringmauer umgeben. Geländebedingt war die Südmauer in ih rem östlichen Teil mit der älteren Außenmauer identisch.
Ein neuerrichteter Mauerteil schloss dagegen den älteren Halsgraben bis zum hochauf ra gen den Fels, der heute noch die Südwestecke der unteren Burg markiert. Durch die Errichtung eines Eckturmes wurde dieser stark gefährdete Bereich an der Hauptangriffsseite zusätzlich geschützt. Die anschließende westliche, bergseitige Ringmauer, die einen vorspringenden größeren Torbau mit Schießscharten integrierte, besaß den Charakter einer Schildmauer. Ein ihr vorgelagerter zweiter Halsgraben trennte die Burg vom westlichen Berghang.
Im Innern der nördlichen Unterburg konnten zwei größere Gebäude nachgewiesen werden. Im Gegensatz zum größeren östlichen Bau, dessen Schmalseiten an die nördliche Ringmauer angelehnt waren, befand sich beim kleineren Burg haus zwi schen Wehr mau er und Haus eine schmaler Zwischenraum, der als Abfallgrube und, ob wohl dicht daneben-liegend, als Brunnen genutzt wurde. Die bei diesem Gebäude gemachten Funde, Scheibenreste, Ofenkacheln und Teile eines offenen Kamines sowie die frei gelegten Fundamente eines Abortturmes verweisen auf die Nutzung als Wohnbau.
Von dieser, lediglich durch den bekannten Kupferstich Merians überlieferten unteren Anlage am Osthang sind keinerlei bauliche Reste mehr sichtbar. Der größere Teil ist wohl durch einen Erdrutsch vollkommen abgegangen, der karge Rest blieb bislang unaus gegraben.
Tiefburg
Zwei Zeichnungen des späten 18. Jahrhunderts zeigen im Tal unterhalb der Höhenburg eine weitere auf künstlichem Plateau errichtete Befestigung, die möglicherweise mit der höher gelegenen Anlage verbunden war. Sie wurde wohl noch vor 1830 abgetragen.
Burgkapelle
Der Standort einer 1463 (vgl. WIDDER 1786-88, Tl. 4, 1788, S. 298) ausdrücklich er wähnten Burgkapelle ist unbekannt.
Topographie
Alt-Wolfstein wurde auf einem recht steilen und lediglich 20 Meter breiten Felsgrat am Osthang des Königsberges an einer der engsten Stellen des Lautertales erbaut.Die frei zugängliche Burg ist nach kurzem, aber sehr steilem Weg von der B 270 im Lautertal nördlich der Stadt Wolfstein zu erreichen. Eine bequemere, aber längere Alternative bietet der markierte Wanderweg von der Stadtmitte über Burg Neu-Wolfstein.
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Das Buch zum Bericht - Das Pfälzische Burgenlexikon
Der Artikel wurde in gekürzter Form entnommen aus: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 4, St –Z, hrsg. v. Jürgen Jürgen Keddigkeit, Ulrich Burkhart und Rolf Übel, Kaiserslautern 2007. Teil eins und zwei des 4. Bands des pfälzischen Burgenlexikons beinhalten Artikel über 113 bzw. 89 Burgen, Burgruinen und Burgstellen, ISBN 3-927754-48-X. Dieses Doppelwerk sowie die Bände 1, 2 und 3 sind in allen Buchhandlungen zum von Preis von jeweils € 39.90 erhältlich.
Die Bestellung kann auch direkt über den Online-Shop des Instituts für Pfälzische Geschichte und Volkskunde erfolgen. Zum Shop