Burg Wilenstein (Trippstadt)

 Autoren: Martin Dolch, Stefan Ulrich und Dieter Barz

Burgruine  Luftaufnahme von Süden, 2006 (Aufnahme: Manfred Czerwinski, Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde)Der Name der Burg ist mit dem männlichen Rufnamen Wilo, einer alten Kurzform zu Namen wie Wilhelm, Willibald, Willeram u.ä. gebildet. Seit dem 12. Jahrhundert wurde -stein neben -burg, -eck, -fels zum typischen Burgennamengrundwort. In der bisherigen Literatur galt es als feststehende Tatsache, dass die Burg Wilenstein durch Kaiser Friedrich I. errichtet und mit Ministerialen aus Kaiserslautern besetzt worden sei. Zweifel daran wurden erstmals 1996 von Volker Rödel geäußert. Neuere Forschungen haben ein ganz anderes Bild ergeben.

 

 

 

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Die ältere Burg (Herren von Saarwerden –- Homburg –- Daun, bis 1340)

Bei der ersten urkundlichen Nennung der Burg ist der sich nach ihr benennende Ritter
Landolf Lehensmann der Grafen von Saarwerden, die das um die Burg gelegene Waldgebiet zwischen Aschbach und oberer Moosalb, das seit dem 9. Jahrhundert dem Kloster Hornbach gehörte, vermutlich über die Klostervogtei in ihren Besitz gebracht hatten. Landolf war zwischen 1174 und 1200 causidicus, das ist ein Untervogt oder Schultheiß, und als solcher der ranghöchste Ministeriale des Klosters Hornbach. Nach seinem Tode bekleidete 1207 der Ritter Gerwin von Wilenstein dieses Amt, 1237 der Ritter Eberhard von Wilenstein, vermutlich Gerwins Sohn. In diesem Jahr befreite sich das Kloster gegen eine Abfi ndung von den Rittern, denen der Abt bisher das Schultheißenamt erblich übertragen hatte, um es künftig von einem Pirminiusmann seiner Wahl verwalten zu lassen, nicht mehr von „einem Ritter oder einem, der Lehnsdienste leisten muß oder will.“

Burgruine Wilenstein, Ansicht von Norden, Ausschnitt aus einer Zeichnung von Heinrich Jakob Fried, 1825 (aus: Wilhelm STEIGELMANN, Heinrich Jakob Frieds Burgenwanderungen im Elmsteiner Tale vor 150 Jahren [1825-1975], Rhodt unter Rietburg 1975, [Taf. 8])Die Nähe zum Reichsland Lautern macht es verständlich, dass die Wilensteiner schon früh Kontakte mit den Lauterer Burgmannenfamilien hatten und 1185 mit den Herren von Beilstein, Wartenberg und Falkenstein an der Grenzbegehung des Klosters Otterberg und seiner östlichen Anrainer teilnahmen. 1212 wirkte Landolfs Sohn, der Ritter Albero von Wilenstein, als Vogt in Dörrmoschel, vermutlich als Veldenzer Lehnsmann. 1219 war er Burgmann in Lautern und saß dort im Königsgericht. Nach 1237 lösten die Wilensteiner immer mehr ihre Bindungen an Hornbach und gewiss auch an die Burg Wilenstein, behielten aber ihren Beinamen. Alberos Söhne Gottfried und Johann waren 1247 Leininger Lehnsmannen. Gottfrieds Sohn Merbod von Wilenstein wurde 1287 von König Rudolf zum Reichsburgmann in Lautern angenommen, seine Nachkommen erbten sein Burglehen.

Der Besitz von Burg und Herrschaft Wilenstein kam im Laufe des 13. Jahrhunderts von den Grafen von Saarwerden auf dem Erbwege in den gemeinschaftlichen Besitz der Herren von Daun und der Grafen von Homburg. 1266 gestatteten Dietrich Herr von Daun zusammen mit seinen Blutsverwandten Graf Friedrich II. von Homburg und Wirich II. von Nanstein genannt von Daun den Mönchen des Klosters Otterberg freie Weide und Tränke für das Vieh des Klosterhofes Hilsberg im Wilensteiner Wald. 1293 bewilligte Wirich II. von Daun als Anrainer im Wilensteiner Wald dem Kloster Eußerthal die Anlage eines Fischweihers in der Moosalb beim Lauberhof. Seine Witwe, die Raugräfi n Kunigund, stiftete vor 1310 dem Kloster Otterberg einen Ewigzins aus Abgaben ihrer Leibeigenen und Freien in der Herrschaft Wilenstein. In den folgenden drei Jahrzehnten stritten mehrere große Familien um den Besitz der Herrschaft Wilenstein, wobei die Burg schließlich zerstört wurde. Als Emich I. von Daun 1313 starb, verfügte seine Witwe Elisabeth von Leiningen über Nanstein und Wilenstein als ihr Wittum. Die aus der Ehe hervorgegangene Tochter Sophie wurde 1323 mit Gottfried III., Sohn Friedrichs I. Wildgrafen von Kirberg, vermählt. Zu ihrer Mitgift gehörten Burg und Herrschaft Wilenstein. Nach ihrem um 1333 erfolgten kinderlosen Tode fi elen diese dem Ehevertrag gemäß an Wildgraf Gottfried.

Durch die Gemeiner der Burg oder ihre Freunde wurden zu dieser Zeit Gewalttaten zum Schaden der Wormser Kirche verübt, was Erzbischof Baldewin von Trier, dem seit 1332 das Reichsland um Lautern und Wolfstein vom Kaiser verpfändet war, im Zuge seiner Bemühungen um einen Landfrieden für das linksrheinische Gebiet veranlasste, die Burg zu belagern und zu zerstören. Auch den Streit zwischen Wildgraf Gottfried und Raugraf Konrad V., dem dritten Ehemann der Elisabeth von Leiningen, vermochte Baldewin 1334, nach Elisabeths Tod, zu schlichten, wonach das zu Wilenstein gehörige Gut in Gottfrieds Hand verblieb. Nach seinem Tode um 1343 erneuerte das Haus Daun-Oberstein aber seine alten Besitzrechte und konnte Gottfrieds Erben 1344 zwingen, alle Ansprüche auf Wilenstein aufzugeben. 1336 hatte Wirich von Wilenstein Erzbischof Baldewin seine Hofstatt in der „ehemaligen Burg“ mit den dazugehörigen Gütern zu Lehen aufgetragen. Diese Auftragung war der letzte Vorgang, der einen Ritter von Wilenstein noch in Verbindung mit der Burg Wilenstein zeigt. Mit seinem Sohn, dem Edelknecht Johann, Veldenzer Lehnsmann und Burgmann zu Lautern, starb das Geschlecht 1372 aus.

Burgruine Wilenstein, Luftaufnahme von Nordwesten, 2006 (Aufnahme: Manfred Czerwinski, Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde)Die geteilte Burg (Edelherren von Daun-Falkenstein – Herren von Flersheim, ab 1340)

Bei ihrem Ringen mit den Wildgrafen um den Besitz Wilensteins hatte sich Kuno von Daun-Oberstein offenbar mit den Grafen von Saarwerden verbündet und die Herrschaft mit ihnen geteilt. So wurde nach 1340 anstelle der zerstörten Burg eine größere Anlage errichtet, mit einem vorderen Haus, das die Dauner behielten, und einem abgetrennten hinteren Haus mit eigener Schildmauer, mit dem die Grafen von Saarwerden die Edelknechte Jakob von Flersheim, der seit 1339 schon sponheimischer Burggraf auf der naheliegenden Burg Breitenstein war, und seinen Bruder Johann belehnten. Auch alle Einkünfte, die mit der Burg verbunden waren, wurden geteilt, doch mussten die beiden Brüder 1344 ihre Rechte auf Dienstleistungen der Leute des Lauberhofs gegen das Kloster Eußerthal erst mühsam durchsetzen. 1348 schlossen sie mit Kunos Sohn Wirich V. von Daun einen Burgfrieden, der den Geltungsbereich, den Ausbau der Burg und den Einlass von Freunden regelte. 1359 öffneten Johann von Flersheim, mittlerweile Ritter, sein Sohn Bertold und zwei weitere Gemeiner ihren Teil an der Feste Wilenstein dem Pfalzgrafen.

Emich II., jüngerer Bruder Wirichs V. von Daun, sicherte seinen Besitz, indem er nach 1356 sein vorderes Haus den Grafen von Leiningen, wohl gegen eine angemessene Geldsumme, zu Lehen auftrug. Außerdem nahm er mehrere Gemeiner in die vordere Burg auf, unter anderem die Brüder Philipp und Konrad von Bolanden, die 1362 neben anderen Burgen auch ihre vesten ... Wielnstein dem Grafen Walram von Sponheim, einem Großneffen der Kunigund von Bolanden, öffneten. Mitausstellerin und Sieglerin der Urkunde war Philipps Ehefrau Imagina von Leiningen, die wohl die Rechte des Lehensherren wahrnahm (HSTA M, SponheimerU 467).

Geldnot dürfte Emich schließlich veranlasst haben, seinen Burgteil an den wohlhabenden Ratsherrn Ecke von Lautern zu verpfänden. Als dieser 1374 seinen Besitz Pfalzgraf Ruprecht I. öffnete, gehörte dann außer den Herren von Daun-Oberstein Graf Friedrich VII. der Junge von Leiningen, von dem das hus zu lehen ruret, zu den Herren, gegen die dem Pfalzgrafen die Burg nicht zur Verfügung stand. Diese Verpfändung dauerte viele Jahrzehnte, obwohl Emich III. 1389 Pfalzgraf Ruprecht I. die Vollmacht gab, die Feste Wilenstein und ihre Zugehörungen von denen auszulösen, denen seine Eltern sie verpfändet hatten. Dieser machte keinen Gebrauch davon, so dass das vordere Haus 1412 noch immer an Eckes Sohn Dirolf von Lautern verpfändet war.

Burgruine Wilenstein, Ansicht der Schildmauer und des Halsgrabens von Nordosten, 2002 (Aufnahme: Uwe Welz)1410 war das hintere Haus der Flersheimer zum Sammelplatz von Wegelagerern geworden. Die Beschwerden des Trierer Erzbischofs und des Grafen von Veldenz zwangen den Pfalzgrafen im folgenden Jahr zu einer Strafexpedition, die aber glimpfl ich verlief. Die Gemeiner Gerhard von Flersheim genannt Monsheimer und Hans Horneck von Weinheim der Junge übergaben die Burg kampflos dem Lauterer Amtmann und versprachen, sich dem ergehenden Schiedsspruch zu fügen. Nur wenig später maßten sie sich in der Nachbarschaft gewalttätig Rechte an, die ihnen nicht zustanden. Hans Horneck von Weinheim und seine Gefährten besetzten den Lauberhof, nutzten den Fischwoog für sich und verkauften im Lauberwald geschlagenes Daubenholz. Bei einem Sühnetermin 1412 wurden ihre Ansprüche zurückgewiesen und der Lauberwald und -hof dem Kloster Eußerthal zurückgegeben. 1464 überfi el Hans von Flersheim der Ältere den Nürnberger Kaufmann Anton Baumgärtner und führte ihn und einen Knecht in seinen Gewahrsam nach Wilenstein und von da nach Stein-Kallenfels. Darauf wurde er auf Anordnung Pfalzgraf Friedrichs I. vom Kaiserslauterer Amtmann und dem Burggrafen zu Alzey festgenommen und zur Freilassung der Nürnberger ohne Lösegeld gezwungen, aber straffrei gelassen.

Die Flersheimer trugen die halbe Burg und einen Teil der Zugehörungen immer noch von den Grafen von Saarwerden als Lehen. In einem Repertorium Saarwerdischer Lehensleute hat sich ein Revers vom Jahre 1469 erhalten, in dem Hans von Flersheim für sich und für Friedrich von Flersheim bekennt, mit den Einkünften von den Bauern im Wilensteiner Wald und dem Kirchensatz, dem Zehnten und einigen Zinsen zu Rieschweiler belehnt worden zu sein. Nachdem Landgraf Hesse von Leiningen 1467 ohne leibliche Nachkommen gestorben war, gelangte der größte Teil seines Nachlasses 1481 durch Kauf an Pfalzgraf Philipp, so wurde das vordere Haus zu einem Lehen der Pfalzgrafschaft.

Melchior von Daun war als Fünfjähriger 1456 mit Margarete, der Erbin der Grafschaft Falkenstein, verheiratet worden, nach seinem Tode erneuerte Kaiser Maximilian I. 1518 der Familie in der Person Philipps von Daun die mit der Herrschaft Falkenstein verbundene alte Grafenwürde. Das scheint zu Spannungen zwischen den Bewohnern der beiden Burgen geführt zu haben, die 1520 durch einen umfangreichen Vertrag beigelegt werden mussten. Die Brüder Philipp und Wirich von Daun, Grafen zu Falkenstein und zu Limburg, Herren zu Oberstein und zu Bruch, Gemeiner der vorderen Burg Wilenstein, einigten sich mit den neun Gemeinern der hinteren Burg, allen gebrüdern und gevettern, über die beiderseits erhobenen Vorwürfe. Die Halsgerichtsbarkeit stand allein den Grafen von Falkenstein zu, die deshalb einen Vogt in der Burg Wilenstein hielten. Wir erfahren auch, dass die Flersheimer mit ihrem Turm in der unteren Burg die gräfl iche Seite „überbaut“ hatten. In der Folge wurden die beiden Herrschaften ausgesteint, für den Falkensteinischen, bei weitem größeren Teil der Herrschaft Wilenstein bürgerte sich die Bezeichnung „Wirichshube“ ein, der kleinere Teil der Gemeiner lief unter der Benennung „Flersheimer Hube“.

Als in der Eheberedung von 1546 die vordere Burg zum Wittumssitz für die Gemahlin Johanns von Daun, die Wild- und Rheingräfi n Ursula, vorgesehen wurde, war diese in so schlechtem Zustand, dass Johann versprechen musste, Wilenstein wieder in Stand zu setzen. Nach Pfalzgraf Ottheinrichs Tod reversierte er sich 1560 wegen der Lehenserneuerung für den halben berg zu Willenstein gegenüber Pfalzgraf Friedrich III. Um 1570 war die Anlage gar aus unbekannten Gründen zerbrochen und verbrenet. Ob die Burg, wie in der älteren Literatur behauptet wird, wieder aufgebaut oder zumindest noch teilweise bis zum Dreißigjährigen Krieg genutzt wurde, ist letztlich Spekulation.

Burgruine Wilenstein, Flörsheimer Burgteil: Bergfried und Wohnbauwestwand, Innenansicht von Norden, vor 1962 (Aufnahme: Klaus Lange, InstA KL,Fotoslg. Burgen)Nach 1600 förderten die Grafen von Falkenstein die Anlage von Glashütten im Wilensteiner Wald, bei Mölschbach und bei Trippstadt, doch gingen diese wie auch die genannten Dörfer im Jahre 1635 unter. 1664 gab Graf Wilhelm Wirich zu Falkenstein das Wilensteiner Lehen, bestehend aus den drei Dörfern Trippstadt, Mölschbach und Stelzenberg, an Kurfürst Karl Ludwig zurück, weil er in dreißig oder mehr Jahren meiner Regierung nicht ein thaler davon genoßen. Der pfälzische Kurfürst Johann Wilhelm übertrug die ehemalige Falkensteiner Hube 1716 als Erblehen auf den Freiherrn Ludwig Anton von Hacke, der noch Teile aus ehemals Flersheimer Besitz dazukaufte, Umsiedler ins Land rief und die Eisenindustrie in Trippstadt einführte. Sein Nachfolger Franz Karl Joseph Freiherr von Hacke ließ in Trippstadt 1766 ein Schloss errichten.
Nachdem mit Johann Philipp von Flersheim 1655 der letzte männliche Spross dieses Geschlechts gestorben war, wurde sein Erbe auf seine drei Schwiegersöhne aufgeteilt, zu denen auch Johann Casimir Kolb von Wartenberg d. Ä. gehörte. Er und sein gleichnamiger Sohn kauften weitere Anteile zu ihrem Erbteil hinzu, und Johann Casimir d.J. erreichte 1699 schließlich sein ehrgeiziges Ziel, vom Kaiser die Reichsgrafenwürde verliehen zu bekommen. Sein Anteil am Amt Wilenstein war ab 1707 Teil der Reichsgrafschaft Wartenberg. Durch hohe Schulden belastet, gelangte ein Teil des Wartenberger Besitzes noch kurz an die Sickinger, doch wurden diese schon 1792 von den Franzosen vertrieben.

Burgkapelle

1496 wird die dem heiligen Georg geweihte Burgkapelle erwähnt.

Burgfrieden

1348 beschworen die Brüder Johann und Jakob von Flersheim mit Junker Wirich (V.) von
Daun-Oberstein einen Burgfrieden für beide Häuser Wilenstein, in dem u.a. festgelegt wur-
de, dass unser keiner seinen thorn uber den andern bauen soll oder sonst einen neuen Bau
errichten dürfe, von dem aus dem andern Burgteil Schaden zugefügt werden könnte. 1467 ließ Pfalzgraf Friedrich I. seinen Amtmann zu Lautern den Burgfrieden mit den Gemeinern der ihm seit 1359 geöffneten Burg Wilenstein geloben.

Baubeschreibung

Wie bereits der – in wichtigen Details nicht korrekte – Grundriss zeigt, handelt es sich beim Wilenstein um eine zweigeteilte Anlage. Die verzogen rechteckige Grundform lässt einen vorderen bzw. östlichen und einen hinteren bzw. westlichen Anteil erkennen. Der hintere, Flörsheimer Burg genannte Teil verfügt über die Reste eines fünfeckigen Bergfrieds, der häufi g fälschlich als Schildmauer bezeichnet wird. Der Gesamtanlage ist östlich ein breiter Graben vorgelagert, der einst auch die auf einer Terrasse südlich zu vermutende Unterburg sicherte. Moderne Stützmauern in diesem Be reich sind von mittelalterlichen Zwingermauern zu unterscheiden. Die nur noch rudimentär vorhandenen Mauerzüge scheinen die Burg nahezu vollständig umgeben zu haben. Vollständig abgegangen ist ein trapezförmiger Anbau an die Schildmauer im Graben (s. Grundriss), ähnlich dem rudimentär erhaltenen im Halsgraben der Rietburg (s.d.).

Der Daun-Falkensteinische Burgteil

Den imposantesten Anblick bietet die Burg von Nordosten. Die abgewinkelte Schildmauer aus Buckelquadern mit dem gestuften spitzbogigen Portal und zwei Fenstern nahe der Nordecke sitzt der Felskante auf und scheint auf Anhieb völlig einheitlich. Erst bei genauer Betrachtung sind Befunde wie eine großfl ächige Störung des Verbands in der unteren Hälfte etwa in Mitte der Mauer sowie eine Reparatur im Bereich des oberen Fensters zu erkennen. Während die auch auf der Innenseite der Schildmauer nachweisbare großfl ächige Reparatur vermutlich als Folge einer Zerstörung zu werten ist – möglicherweise Resultat der Belagerung im Jahr 1332 –, kann der Befund um das Fenster als Modernisierungsmaßnahme gelten. Hierbei wurde ein zunächst größeres Fenster, erkenntlich am Bogenrest über dem Fenstersturz, verkleinert und gegen das zweiteilige Spitzbogenfenster mit schlichtem Okulus ausgetauscht. Der Umbau, der sich weit nach Süden bis zu einer senkrechten Fuge zog, ist auch im Inneren durch die Verkleinerung der ehemals größeren Fensternische nachweisbar. Ob sich die für 1496 belegte Kapelle tatsächlich hier befunden hat, ist reine Spekulation. Im Zuge dieser Baumaßnahme, die anhand der Fensterform wahrscheinlich ins mittlere 14. Jahrhundert datiert werden kann, wurde auch die Schildmauer auf ihrer gesamten Länge etwas erhöht und mit einem auf Konsolen vorkragenden Wehrgang versehen. Die Konsolen sind heute sämtlich verloren.

Burgruine Wilenstein, Flörsheimer Burgteil: Bergfried, Außenansicht von Süden, 2007 (Aufnahme: Uwe Welz)Baueinheitlich mit der Schildmauer wurden der südliche Bering sowie der sog. Falkensteiner Bau im Norden errichtet. Allerdings weisen, abgesehen von dem modernen Mauerstück in der Südmauer, senkrechte Baufugen im historischen Verband auf größere Reparaturen bzw. Bauunterbrechungen im Spätmittelalter hin. Auch der Falkensteiner Bau gestattet es, an der erhaltenen Nord- und Westmauer großzügige Umbauten abzulesen. Während die unteren beiden Schlitzfenster – es handelt sich weder hier noch in der Südmauer um Schießscharten – im Verband sitzen und damit ursprünglich sind, scheint die komplette obere Fensterreihe mit dem darüber aufragenden Mauerwerk nachträglich entstanden zu sein. Den Rechteckfenstern mit gekehlten Gewänden fehlt jeweils der Mittelpfosten, ein Fenster verfügte sogar über deren zwei. Es ist am Auslaufstein darunter als ehemaliges Küchenfenster zu interpretieren. Anstelle des modernen heutigen Fensters über der Tür befand sich früher wohl ein Erker, wie Konsolfragmente auf historischen Fotografi - en vermuten lassen. Ob es sich dabei um einen Abort- oder einen Wurferker gehandelt hat, ist nicht mehr nachzuweisen, weil auch die Tür sekundär eingesetzt wurde. Ein weiterer Erker ist im dritten Geschoss auf der Westseite anhand der Kragsteinreste nachweisbar. Das Wohngebäude verfügte über mindestens drei Geschosse, wobei die Südwand wegen des höheren Niveaus zum Burghof nur zweistöckig war. Über dem teilweise aus dem Fels gearbeiteten Keller, der über eine Treppe vom Hof aus zugänglich war, lag der Wohnbereich mit Küche, die Schlafräume vermutlich darüber. Auffällig sind die an sehr vielen Quadern vorhandenen Zangenlöcher, manche Steine zeigen bis zu drei derartige Löcher. Daraus kann auf die mehrfache Verwendung einzelner Quader geschlossen werden.

Ein weiterer völlig abgegangener Bau befand sich quer zum Falkensteiner Bau und reichte bis zur südlichen Ringmauer. Pfostenlöcher im Fels innerhalb des Gebäudes, in denen nochmals kleinere und tiefere Löcher entdeckt werden konnten, verweisen auf mehrere frühere Vorgängerbauten. Die Rückwand war gleichzeitig die Trennmauer des vorderen Burgteiles. Sie ist ebenso völlig beseitigt wie ein der Erschließung des Baus dienender angesetzter Treppenturm an der südöstlichen Hausecke. Nach Ansicht des Bearbeiters der Baudenkmale (Baudenkmale Pfalz 1884-98, Bd. 3, 1893-94, S. 28), S[ ] Lippert, barg dieser Turm damals (1893) einen noch sichtbaren, teilweise verschütteten Brunnen. Der vom Brunnenschacht erreichte Quellhorizont entwässert heute unterhalb der Burg.

Ein angeblicher weiterer Turm von fünfeckigem Grundriss, der sich dicht hinter der Schildmauer befunden haben soll, ist aufgrund der wenigen nicht aussagekräftigen Spuren in das Feld der Spekulation zu verweisen.

Flörsheimer Burgteil

In der Flörsheimer Burg, bestehend aus Wohnbau, Bergfried und Zwinger, sind die ältesten Baureste erhalten. Sie sind wahrscheinlich mit der 1172 fassbaren Burg gleichzusetzen. Gewissheit darüber besteht beim Stumpf eines Turmes, der im jüngeren Fünfeckturm steckt. Der ehemals runde Bergfried mit einem Durchmesser von 7,75 Metern besteht aus großformatigen Buckelquadern mit schmalem Randschlag. Die mangels Hebezeugspuren weder mittels Wolf noch Steinzange bewegten Quader sind sehr sorgfältig gearbeitet und in durchlaufenden Schichten versetzt. Auch das Innere des ersten Turmes zeigt Buckelquader mit vereinzelten Brandspuren. Der teilweise abgetragene Rundturm wurde nachfolgend durch einen neuen Bergfried mit fünfeckiger Grundform ersetzt. Hierbei nutzte man die Innenschale im unteren Bereich teilweise weiter, erweiterte sie jedoch zur mehreckigen Form. Diese Schale ist aus kleinen Glattquadern gefertigt und weist, allerdings an anderer Position, ebenfalls Brandschäden auf. Das Turmäußere zeigt nur an drei Seiten Buckelquader (mit Zangenlöchern), weil die beiden anderen Mauerfl ächen innerhalb von Gebäuden lagen.

Auch der Flörsheimer Wohnbau lässt tiefgreifende Umbauten erkennen. Bislang völlig unbeachtet, darf der Sockelbereich bis etwa auf Höhe des Türsturzes einem Vorgängerbau zugerechnet werden. Format, Qualität und Versatz der teilweise brandgeschädigten Quader erhärten die Annahme, hierin den Wohnbau der Burg des 12. Jahrhunderts zu sehen. Seine Ausdehnung ist bis auf die Ostseite mit dem späteren Flörsheimer Bau identisch. Dieser wurde im Rahmen einer umfangreichen Baumaßnahme auf den älteren Mauern aufgeführt, wobei die heutige spitzbogige Türöffnung, ein Kamin und die Obergeschosse mit ihren Fenstern entstanden. Ein vertikaler Absatz über der Tür entstammt zwar derselben Bauphase, seine Bedeutung ist jedoch nicht mehr zu klären. Das Innere lässt einen eingetieften Keller erkennen, darüber zwei Wohnetagen. Die untere verfügt über die Reste eines Kamins und zeigt deutliche Brandspuren, die obere weist eine Fensternische mit Sitzbänken auf. Auffällig ist, dass sich hier keine Schäden eines Brandes nachweisen lassen, das Aussehen des Verbandes jedoch abweicht. Ob es sich damit um eine spätere Reparatur, eine moderne Sanierung oder eine nachlässiger ausgeführte Arbeit der mittelalterlichen Bauleute handelt, ist ungewiss. Die beiden kleinen Fenster darüber befanden sich vermutlich bereits im Dachgeschoss. An der Nordecke erhaltene Konsolen verweisen darüber hinaus auf einen auskragenden – sekundären? – (Wehr-)Erker. Im Zwickel zwischen Turm und Wohnbau wurden später zwei kleine gewölbte Nebenräume eingebaut. Der Bereich vor dem Flörsheimer Bau diente wohl als Hof und war durch eine nicht mehr existierende Quermauer neben der Tür unterteilt.

Burgruine Wilenstein, Grundriss mit Bezeichnung der Raumfunktionen (aus:Baugeschichte

Aufgrund der Baubeobachtung lassen sich verschiedene Hauptbauphasen der Burg greifen. Von der in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstandenen Burg sind ein runder Bergfried, ein Wohnbau sowie der Burggraben fassbar. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts erfährt die Anlage einen großzügigen Ausbau. Im Osten werden eine Schildmauer und ein Wohngebäude aufgeführt. Bald nach der Zerstörung des Jahres 1332 werden die Schäden beseitigt (Schildmauer, südliche Ringmauer) und die Burg anlässlich einer Teilung umgebaut (Trennmauer, Fenster in der Schildmauer, Wehrgang, Flörsheimer Bau?). Auch das 15. Jahrhundert bringt mit dem Umbau des Flörsheimer Hauses, der nördlichen Ringmauer davor, und vermutlich mit der Erbauung des polygonalen Turmes anstelle des alten Bergfrieds größere Baumaßnahmen mit sich. Ob die Neugestaltung des Falkensteiner Hauses auch ins 15. Jahrhundert fällt oder sogar noch ins 14. Jahrhundert zurückgeht, muss offen bleiben.

Topographie

Zufahrt am Trippstadter Freibad vorbei bis Parkplatz Wilensteinerhof unmittelbar bei der Burg. Eine Innenbesichtigung ist nur mit dem Einverständnis der Leitung des Schullandheims möglich. Der hintere, Flörsheimer Teil ist frei zugänglich. Die Burg liegt auf mäßig hohem, aber steil abfallendem Bergsporn über dem Tal der oberen Moosalb. 


49*21’ 18,5’’N     07*45’14,5’’O  

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Das Buch zum Bericht - Das Pfälzische Burgenlexikon

lexikon_4b.jpgDer Artikel wurde in gekürzter Form entnommen aus: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 4, St –Z, hrsg. v. Jürgen Jürgen Keddigkeit, Ulrich Burkhart und Rolf Übel, Kaiserslautern 2007. Teil eins und zwei des 4. Bands des pfälzischen Burgenlexikons beinhalten Artikel über 113 bzw. 89 Burgen, Burgruinen und Burgstellen, ISBN 3-927754-48-X. Dieses Doppelwerk sowie die Bände 1, 2 und 3 sind in allen Buchhandlungen zum von Preis von jeweils € 39.90 erhältlich.

 

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