Wildenstein (Gem. Dannenfels)

Autoren: Ulrich Burkhart und Stefan Ulrich

Burg Wildenstein, Luftaufnahme von Südwesten, 1996 (Aufnahme: Manfred Czerwinski, Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde)1186 und 1187 taucht in Reichsitalien, 1194 in Aachen und vor allem auf dem Trifels ein Henricus de Wildenstein in der engeren Umgebung des Stauferherrschers Heinrichs VI. auf. Bereits Johann G. Lehmann machte auf das Problem der Identifikation bzw. Zuordnung jenes Heinrich von Wildenstein zu Recht aufmerksam. Im Mai 1194 ließ Kaiser Heinrich VI. auf dem Trifels drei Urkunden ausfertigen, in denen jener Wildensteiner als Zeuge zusammen mit einer Reihe anderer pfälzischer Reichsministerialen bzw. Speyerer Ministerialen genannt wird. Es ist nicht ganz auszuschließen, dass es sich bei ihm um den Inhaber der Burg am Donnersberg handelt. Seine Positionierung in den Zeugenlisten spricht jedoch ebenso eher dagegen wie die Tatsache, dass die Anlage zumindest in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts dem Besitzkonglomerat der Reichsministerialen von Bolanden zuzurechnen sein dürfte. Ein Heinrich taucht unter den ersten bekannten Vertretern dieser Familie im 12. Jahrhundert nicht auf. 


 

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Zu welchem Zeitpunkt die Burg errichtet worden ist, entzieht sich dem derzeitigen Kenntnisstand. Möglicherweise steht ihre Erbauung in Zusammenhang mit der in diesem Gebiet betriebenen Eisengewinnung und -verarbeitung (s. Hohenfels/Donnersberg), wofür jedoch keinerlei Schriftquellenbelege vorliegen. Bei der im Juli 1260 von Truppen des Erzbischofs Werner von Mainz belagerten Burg Wildenstein (RGEbfMZ 2, Nr. 20, S. 351) handelt es sich um eine Anlage der Grafen von Rieneck nordöstlich von Miltenberg am Main (Unterfranken). Burg Wildenstein am Donnersberg befand sich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Besitz der Reichsministerialen von Bolanden. Spätestens nach dem Tod Philipps (V.) von Bolanden († 1276) ging die Anlage offenbar in das Eigentum von dessen Tochter Lukardis über. Sie war mit einem Sohn König Rudolfs von Habsburg, Albrecht von Schenkenberg, Graf von Löwenstein († 1304), verheiratet. Am 5. Oktober 1309 bestätigte König Heinrich VII. ein Tauschgeschäft, das Lukardis wohl zwischen 1304 und 1308 mit dem ermordeten Vorgängerkönig Albrecht († 1. Mai 1308), dem Halbbruder ihres verstorbenen Mannes, vorgenommen hatte. Albrecht erhielt im Tausch gegen die reichslehnbare Burg Gleichen (Hohenlohekreis, Baden-Württemberg) die allodiale Burg Wildenstein mit nicht näher genanntem Zubehör. 

Wohl keine Verbindung zu der Anlage in der Nordpfalz besteht hinsichtlich eines zweimal im Sommer 1291 (URHofgericht 3, Nr. 638, S. 437) sowie je einmal 1314 (MGH Const. 5, Nr. 22, S. 21) und 1315 (ebd. 268, S. 229) bezeugten Heinrich von Wildenstein. Die Anlage war, nachdem sie in das Eigentum König Albrechts von Habsburg übergegangen war, offensichtlich Reichsburg geworden. Dies ergibt sich aus einer Urkunde, dass König Friedrich der Schöne 1321 Graf Philipp von Sponheim-Dannenfels mit dem locum in Wildenstein samt allen Rechten und dem Zubehör belehnte. Auffällig ist, dass es sich bei Philipp um einen Verwandten der Lukardis von Bolanden handelt. Zudem überrascht, dass die Burg als solche nicht ausdrücklich genannt wird, sondern von einem locum gesprochen wird. Möglicherweise war die Burg zu diesem Zeitpunkt zerstört oder aufgelassen. Von einer Siedlung Wildenstein ist nichts bekannt.

 

Burg Wildenstein, Ausschnitt aus der Karte des Nassau-Weilburgischen Domänenbesitzes am Donnersberg v. C. A. Weimar, 1761-62 (aus: ENGELS 1981, Kartenanhang)Ingo Toussaint vermutet wohl in Anschluss an Peter Gärtner, Lehmann und Wilhelm Fabricius, dass Wildenstein zwischen 1309 und 1317 von den Grafen von Leiningen erworben worden sei. Als Beweis für diese These zieht Toussaint die Nennung eines Ritters Johann von Wilenstein als Zeuge der Leininger Erbteilung von 1317 heran (LA SP, F 1, Nr. 186, fol. 3v). Allerdings ist jener Johannes nicht dem Wildenstein am Donnersberg, sondern vielmehr Burg Wilenstein (s.d.) bei Trippstadt zuzurechnen. 1337 stellte Ritter Siegfried von St. Alban auf Wildenstein eine Urkunde über den Empfang eines Burglehens zu Kästenburg aus. Als ursprünglicher Lehnsherr wird der 1328 verstorbene Speyerer Bischof Emich von Leiningen genannt. Diese Nachricht könnte als möglicher Hinweis darauf gewertet werden, dass um diese Zeit Siegfried von St. Alban Burg Wildenstein als Afterlehen von den Grafen von Leiningen erhalten haben könnte, da er immerhin vor 1328 schon in Verbindung zu einem Leininger, wenn auch dem Speyerer Bischof, stand. Unterstützt wird diese Vermutung durch einen entsprechenden Passus in dem von den Grafen von Leiningen-Hardenburg im August 1345 geschlossenen Erbvertrag, wonach Siegfried von Sankt Alban von Graf Jofried von Leiningen zu einem unbekannten Zeitpunkt wenigstens mit einem Anteil von Wildenstein belehnt wurde. Der genaue Zeitpunkt der Inbesitznahme der Anlage durch die Leininger ist ungeklärt. Sie scheinen  allerdings die Burg wie Eigengut behandelt zu haben. Die Nachfahren jenes Siegfried von Sankt Alban benannten sich fürderhin nach der Burg.

Bereits 1338 ist auch Johann von Oberstein als Besitzer zumindest eines Burgteils bezeugt, als er wegen der Übernahme einer Schuld bei einem Juden dem Erzbischof Balduin von Trier insbesondere in seinen Burgen Rheingrafenstein, Odenbach am Glan und Wildenstein auf Lebenszeit Enthalt gewährte. Johann war mit Elisabeth, der Tochter Siegfrieds von St. Alban verheiratet, durch welche der Obersteiner Rechte an der Burg erlangt hatte. In dem genannten Erbvertrag teilten die Brüder Fritzmann, Emich V., Johann und Jofried von Leiningen-Hardenburg das Erbe ihres 1344 verstorbenen Vaters Jofried.

Danach erhielt Fritzmann, der Begründer der Linie Leiningen-Rixingen, das Zubehör der Burg. Nach Fabricius scheinen bereits 1327 die Orte Börrstadt, Jakobsweiler und Steinbach Zubehör von Wildenstein gewesen zu sein. Die Anlage selbst sollte laut Erbvertrag an Emich, Johann und Jofried fallen. Von der Reichslehnbarkeit Wildensteins samt Zubehör ist bei dieser Erbteilung erneut keine Rede mehr.

 

Burg Wildenstein, Schildmauer mit Graben von Westen, 2004 (Aufnahme: Uwe Welz)Siegfried, offenbar ein Sohn des 1345 im leiningischen Teilungsvertrag genannten und damals schon verstorbenen Siegfried von Sankt Alban, benannte sich 1346 in einem von ihm ausgestellten Diplom nach Wildenstein (RPfalzgrafen 1, Nr. 2550, S. 155). Anfang März 1350 vereinbarte Siegfried von Sankt Alban (-Wildenstein) mit seinem Schwager Johann von Oberstein eine Hausordnung (eynen rechten bescheyd) für die in ihrem gemeinsamen Besitz befindliche Burg Wildenstein. Danach sollte Johann insbesondere das im Südosten der Burganlage gelegene neue Steinhaus besitzen. Erwähnt werden zudem gemeinschaftlich genutzte Baulichkeiten, wie ein vom Haupttor zur Poterne führender und in den Felsen gehauener Weg. Dieser durfte nur von Siegfried und dessen Erben überbaut werden, ebenso das Tor, und zwar in alsolicher höhe, das man zu° der gemeynen porten wol u° s u° nd in riden und gen mag. Baumaßnahmen an anderen in Gemeinschaftsbesitz befindlichen Einrichtungen (Ringmauer, Tor, Brücke, Graben) sollten sie gemeinsam vornehmen. Dem Vertrag ist vor allem in seinen Bestimmungen hinsichtlich des Baues von Gebäuden und Fortifi kationen zu entnehmen, dass die Burganlage in ihrem Bestand künftig noch bauliche Ergänzungen durch die Anteilseigner erfahren sollte (s.u.). In dem Vertragswerk fehlt ebenso wenig der Hinweis, dass keine der Parteien an den Gebäuden des anderen innen oder außen wissentlich bauen durfte (wissend sol buwen usewendig noch innewendig). An die gemeinsamen Pflichten, wie zum Beispiel die bauliche Unterhaltung der Ringmauer, des Tores, der Brücke, des Grabens usw. wurde in der Folge gemahnt.

Verabredet wurde ferner auch, dass Siegfried zu Lebzeiten drei, Johann zwei Knechte zu stellen hatte. In Kriegszeiten sollte Johann sein Burgpersonal um einen Knecht aufstocken. Zudem wollten die Gemeiner drei Hunde auf der Burg halten. Im Falle des gemeinschaftlichen Verkaufs der Anlage sollte Johann oder seinen Erben ein Viertel des Verkaufspreises zufallen. Hieraus kann geschlossen werden, dass die Obersteiner ein Viertel der Anlage in Besitz hatten. Auch trafen die Gemeiner Vereinbarungen über die Aufteilung des unmittelbar bei der Burg gelegenen Gebiets (flecken und garten). Siegfried von Wildenstein hatte Pfalzgraf Ruprecht I. während der kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Erzbischof von Trier und den Städten am Niederrhein Enthalt in seinen Festen Wildenstein und Wartenberg (s.d.) gewährt. Dafür erhielt Siegfried 1360 vom Pfalzgrafen 150 Gulden Florentiner Währung. Nach Fabricius nahmen 1364 die Söhne Johanns von Oberstein, Siegfried und Andreas, eine Teilung des Familienbesitzes vor, bei der Andreas den Obersteinschen Anteil von Wildenstein mit Zubehör erhielt. Diesen verpfändete er 1377 Adolf von Mainz, der als Elekt dem Mainzer Erzbistum vorstand. Eine 1362 in einer von Philipp (VII.) von Bolanden, Herrn von Altenbaumburg, seiner Frau Imagina von Leiningen-Dagsburg sowie seinem Bruder Konrad für Graf Walram von Sponheim ausgestellten Urkunde genannte Burg Wielnsteyn (RGfSponheim 1240, S. 690f.) ist aus namenkundlichen Erwägungen wohl nicht mit der Burg am Donnersberg zu identifizieren. Es dürfte sich hierbei um Burg Wilenstein (s.d.) handeln. 1372 ist Siegfried von Wildenstein als Burgmann zu (Kaisers-) Lautern bezeugt (UBKL2, Nr. 262, S. 269). Sein gleichnamiger Sohn teilte 1389 mit Erlaubnis Pfalzgraf Ruprechts I. das Lauterer Burglehen mit dem ihm verwandten Siegfried von Oberstein (ebd. 346, S. 320f.). Im Übrigen besaßen beide Herren 1393 gemeinschaftlich ein Burglehen zu Alzey (Lehnsbuch Pfalzgrafen 114, S. 139 u. Nr. 148f., S. 145). Bereits zuvor war es zum Krieg zwischen den Städten Mainz, Worms und Speyer einerseits und den Pfalzgrafen Ruprecht d. Ä. und d. J. andererseits gekommen. In diesem Zusammenhang verzichtete Siegfried von Wildenstein 1390 ausdrücklich auf Ersatz der Schäden gegenüber den Städten (UBWO 2, Nr. 954, S. 623f.). Wildenstein wird in diesem Zusammenhang nicht genannt.


Dass es sich bei Burg Wildenstein nach wie vor um ein Lehen der Grafen von Leiningen-Hardenburg handelte, geht aus folgendem Sachverhalt hervor: Im Juli 1396 bekundete Andreas (Endris) von Oberstein, dass er mit Erlaubnis Graf Emichs (VI.) von Leiningen-Hardenburg einen Teil an Burg Wildenstein an Heinrich zur Huben zu Worms versetzt habe. Gleichzeitig versprach Andreas die Wiedereinlösung des verpfändeten Teils binnen fünf Jahren. Siegfried von Wildenstein befand sich 1396 offenbar in einer solch schwierigen Lage, dass er Pfalzgraf Ruprecht II. seine Gerichte, Dörfer und Leute insbesondere zu Sankt Alban, Steinbach sowie die innerhalb eines Bezirks von einer Meile um Burg Wartenberg gesessenen Leute übergab (RPfalzgrafen 1, Nr. 5673, S. 343). Wildenstein war in dieser jederzeit widerruflichen Übergabe nicht enthalten. 1402 verstarb Siegfried von Wildenstein, der sich auch nach Burg Wartenberg benannte, ohne Erben. Im Juli des selben Jahr schlossen Ritter Johann (d. A.) von Lewenstein sowie die Brüder Siegfried, Ritter, und Andreas, Edelknecht, beide von Oberstein, mit Graf Emich VI. von Leiningen-Hardenburg eine Übereinkunft wegen Burg Wildenstein samt Zubehör: Graf Emich und seine Erben erhielten ein Viertel der Burg, Johann, Siegfried und Andreas und ihre Erben empfi ngen drei Viertel der Anlage samt des inwendig vnd ußwendig gelegenen Zubehörs von den Grafen von Leiningen-Hardenburg zu Lehen. Die Kosten für den Unterhalt der Burg und die Burghut sowie für sonstige Dinge wurden entsprechend den Besitzanteilen so aufgeteilt, dass ein Viertel von Leiningen-Hardenburg, die restlichen drei Viertel von den mit den übrigen Teilen der Anlage belehnten Gemeinern getragen werden sollten.

Zudem erhielten letztere das zur Burg gehörende Dorf Steinbach bis zur vollständigen Klärung der Eigentumsverhältnisse zu Eigen und Nießbrauch. 1414 hatte sich der Kreis der Burggemeiner verändert. In diesem Jahr vereinbarten Graf Emich VI. von Leiningen, Nikolaus und Siegfried, Brüder von Oberstein, sowie Johann von Oberstein einen Burgfrieden. Jede der drei Parteien hielt einen Anteil von einem Viertel an der Burg. Obwohl in der Urkunde ausdrücklich von Burgvierteln gesprochen wird, war die Anlage offenbar lediglich dreigeteilt. Es fällt auf, dass die später noch im Besitz eines Anteils erwähnten Herren von Lewenstein 1414 nicht genannt werden. Graf Emich setzte 1407, so Lehmann, Kunz von Oberheimbach als Amtmann auf Wildenstein ein. 1423 erhielt dieses Amt Philipp Schaffrad von Eppelsheim, dem es aber 1444 wegen Verletzung seiner Lehnspfl ichten (Felonie) wieder entzogen wurde. Die Belehnung durch die Grafen von Leiningen-Hardenburg wurde nach Lehmann für die Herren von Lewenstein mindestens noch einmal (1425) wiederholt. Für die Obersteiner konnte Lehmann eine Kontinuität in der Belehnung von 1428 bis 1589 nachweisen. 1448 teilten Emich VII., Schafried und Bernhard, die Söhne Graf Emichs VI. von Leiningen-Hardenburg, das väterliche Erbe. Nach Angaben Lehmanns erhielt Bernhard den leiningischen Anteil an Wildenstein. Schriftliche Belege, die darauf hindeuten, dass die Burg im Bauernkrieg (1525) und/oder im Dreißigjährigen Krieg (1618-48) zerstört worden ist, sind bislang nicht greifbar. Aus einer im Jahr 1657 von dem Oberkeller Erasmus Cramer verfassten Beschreibung der Herrschaft Kirchheim geht hervor, dass die Burg damals Ruine war, da – in Zusammenhang mit anderen am Donnersberg gelegenen Anlagen – von ihren Resten gesprochen wird. Um diese Zeit lehnten die im Bereich des Donnersbergs begüterten Grafen von Nassau-Saarbrücken (berechtigte) besitzrechtliche Ansprüche der Grafen von Leiningen auf den Burgstall ab. Weitere Nachrichten zur Burg fehlen. 1938 befand sich die Ruine im Besitz der Gemeinde Albisheim. Heute (2007) gehört sie zur Gemarkung Dannenfels. Neben einer Anzahl von Armbrustbolzen wurden 1963 Pfeil- oder Speerspitzen, ein romanischer Schlüssel und Eisennägel gefunden.

 

Burgfrieden und Burgfriedensbereich
Der im Mai 1414 zwischen den Gemeinern Graf Emich VI. von Leiningen-Hardenburg, den Brüdern Nikolaus (Clas) und Siegfried von Oberstein sowie Johann von Oberstein vereinbarte Burgfrieden legte insbesondere dessen Geltungsbereich auf eine Armbrustschussweite fest. Er enthielt zudem u.a. Regelungen über die Nachfolge eines verstorbenen Gemeiners in dessen Burganteil, beschrieb das Prozedere bei der Wahl eines Baumeisters, bestimmte für jeden Gemeiner die Höhe des zu entrichtenden Baugeldes und die Anzahl der für die Burghut zu stellenden Knechte.

 

Baubeschreibung
Die Burgruine liegt auf einer ausspringenden Geländerippe des Donnersbergs über dem Tal des Wildensteinerbachs. Ein aus dem anstehenden Felsen geschroteter Graben trennt die im Grundriss verzogen trapezförmige Anlage, deren Hauptbestandteil ein stufenförmig abfallender Felsrücken ist, vom Bergmassiv ab. Ob die im nördlichen und nordöstlichen Taleinschnitt darunter existierende ebene Fläche nur als Schuttkegel vom Abbruch der Burg oder aber Rest einer Unterburg war, ist unbekannt. Als ansehnlichster Teil hat sich ein großes Stück der Schildmauer erhalten. Sie besteht aus zwei getrennten Abschnitten, die nördlich und südlich an den vorspringenden und abgesteilten Fels anschließen. Die mehrere Meter hoch erhaltene südliche Partie besteht aus geschichtetem, grob lagerhaftem Bruchsteinmauerwerk, welches im Kern mit Lehmmörtel verfestigt ist. Wie die Südwestecke aus Eckquadern im oberen Bereich erkennen lässt, fand die Mauer auch im Mittelalter hier ihren Abschluss. Der Zugang zur Burg ist an derselben Stelle darunter in Art eines eingezogenen Kammertores zu vermuten.

 

Burg Wildenstein, Zisterne (Brunnen?), Ansicht von Nordwesten, 2004 (Aufnahme: Uwe Welz)Vom einst auf dem Felsrücken platzierten Bergfried sind heute keinerlei Mauerreste mehr erhalten. Während die südlich verlaufende Schildmauer nur eine Stärke von 110 Zentimetern aufweist, hat der nördliche Mauerabschnitt eine Stärke von 170 Zentimetern. Bei genauer Betrachtung erweist sich der dortige vermeintliche Mauerabbruch als die Nordecke der Schildmauer. Ihr abknickender Verlauf nach Osten ist durch ein weiteres Mauerstück nachweisbar. Eine Erklärung für ein weiteres, etwa in der Flucht der Schildmauer, jedoch tiefer befi ndliches Mauerfragment fehlt daher zur Zeit.

Noch ein Stück weiter östlich befi ndet sich ein etwa 1,7 x 1,7 Meter messender, heute ca. vier Meter tiefer senkrechter Schacht im Felsen. Die am wahrscheinlichsten als Zisterne zu interpretierende Öffnung war in den Bering mit einbezogen. Darauf verweisen der als Aufl ager abgearbeitete nordöstliche Rand sowie ein kleines Stück Mauer darunter. Als einziges Gebäude ist ein längliches Haus an der östlichen Schmalseite nachzuweisen. Ein etwa 5 x 2,5 Meter messender aus dem Fels gearbeiteter Raum bildet die Nordostecke des mutmaßlichen Wohnbaus. Ein zweiter größerer Raum ist südlich davon unter überwachsenen Schuttwällen zu erahnen. Schließlich hat sich auch die ursprüngliche Südostecke von Burg bzw. Wohnbau teilweise erhalten. Sie verdeutlicht den geradlinigen Mauerverlauf Richtung Schildmauer. Unter vielen Fragmenten von Dachziegeln und Backsteinen (15 Zentimeter breit, 4,9 Zentimeter hoch bei unbekannter Länge) am Ort soll ein Dachziegel gesondert erwähnt werden, der deutliche Brandspuren aufweist. Aus der Zusammenführung von Baubeschreibung und Schriftquellen lässt sich die Erbauung der Burg Wildenstein bislang nicht näher als in den Zeitraum des ersten odzweiten Drittels des 13. Jahrhunderts eingrenzen. Der oben erwähnte bescheyd stellt den seltenen Fall erhaltener baurechtlicher Bestimmungen im Burgenbau des 14. Jahrhunderts dar, weshalb näher auf ihn eingegangen werden soll.

In dem Vertragswerk zwischen Ritter Siegfried von St. Alban und dem Edelknecht Johann von Oberstein, der die jeweiligen Erben explizit berücksichtigt, wird Johann das neu erbaute Haus (nuwe gesteinte hus) zugewiesen. Aus der Ortsangabe gen Steinbach könnte gefolgert werden, dass es sich um den die gesamte Ostseite einnehmenden Baukörper gehandelt haben könnte. Allerdings wäre dann zu klären, weshalb dieser aus dem Felsen gearbeitete Bau im Jahr 1350 als „neu" bezeichnet wird. Sollte das – vermeintliche – Hauptwohngebäude tatsächlich erst so spät zum Bestand hinzugekommen sein? Gab es vielleicht einen Vorgängerbau am selben Ort? Oder ist ein ganz anderer Standort gemeint? Auch ist die Frage zu stellen, wieso dann das bedeutendste Gebäude dem in der sozialen Hierarchie zweitrangigen Edelknecht zugestanden wurde.

 

Burgruine Wildenstein, Schnitt und Grundriss, vor 1938 (aus: KD KIB 1938, S. 325, Abb. 266)Diese Fragen sind bis auf weiteres nicht zu beantworten. Dem Obersteiner wurde das Recht zugebilligt, sein Haus um bis zu zwei Geschosse zu erhöhen (eyner bünen hocher und sollen der bünen doch nit [me] dan drye sin), wobei die Geschosshöhe zehen schuhe nicht übersteigen durfte. Ohne konkrete Ortsangabe wurde ihm des weiteren gestattet, einen Erker zu errichten. Dieser dürfe jedoch nicht breiter als zwei Schritt sein und nicht über das Dach hinausragen (nid dann zweyer schride weit sin und nid uber das dach usgefürt). Beiden Parteien wurde erlaubt, eine Poterne (pesterne)er neben Johanns Haus anzulegen. Um die Poterne zu erreichen, sollte ein Weg vom Haupttor zur Schlupfpforte entstehen, als er gehauwen ist durch den fels. Dieser Weg durfte nicht überbaut werden. Siegfried war es jedoch erlaubt, ein Haus oberhalb des Haupteingangs zu errichten (das hus uber der porten) und damit den Gang ein Stück weit zu überbauen. Jedoch war hierbei auf eine Mindesthöhe zu achten (s.o.).

 

Topographie

  Frei zugängliche Burgruine auf der Südseite des Donnersbergs. Burg in Spornlage.


49*36’55,5’’N      7*55’32,9’’O
RW: 3422382      HW: 5498064

 

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Das Buch zum Bericht - Das Pfälzische Burgenlexikon

lexikon_4b.jpgDer Artikel wurde in gekürzter Form entnommen aus: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 4, St –Z, hrsg. v. Jürgen Jürgen Keddigkeit, Ulrich Burkhart und Rolf Übel, Kaiserslautern 2007. Teil eins und zwei des 4. Bands des pfälzischen Burgenlexikons beinhalten Artikel über 113 bzw. 89 Burgen, Burgruinen und Burgstellen, ISBN 3-927754-48-X. Dieses Doppelwerk sowie die Bände 1, 2 und 3 sind in allen Buchhandlungen zum von Preis von jeweils € 39.90 erhältlich.

 

 

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