Gonbach - ein Dorf existierte zweimal zur gleichen Zeit

Ein Dorf Gonbach wird zum ersten Mal in der Grenzbeschreibung von Sippersfeld aus dem Jahre 1019 genannt und dort als ein zum Sattelhof bei Alsenbrück gehöriger Ort bezeichnet. 1304 genehmigte Pfalzgraf Rudolf die Befreiung von allen Dienstbarkeiten, welche der Ritter Johann von St. Alban auf den Sattelhof und den dazu gehörigen Weilern Garrenbach und Wiesenbach dem Kloster Otterberg erteilt hatte. In diesem Zusammenhang wird der Ort dann 1342 wieder erwähnt, als Konrad von Lichtenstein seine vom Vater ererbten Güter zu „Alsenze" (= Alsenbrück) sowie dem „Seidelhof" (= Sattelhof) und sein Eigentum in den Dörfern Ganenbach und Wiesenbach (Wäschbacherhof) verkaufte.

In einer Urkunde aus dem Jahre 1505 heißt es dann: „Die Gerichtsgemeinde Alsenbrück, welche die Orte Alsenbrück, Niedergonbach und Wiesenbach umfaßt, wird verurteilt..." Hier wird das frühere Ganenbach/Garrenbach als Niedergonbach bezeichnet. Wie nun aus diesen Aufzeichnungen klar hervorgeht, hat dieses Dorf ganz eindeutig auf Alsenbrücker Gemarkung gelegen, wahrscheinlich in der Nähe des Schoppswoogs und zum „Gericht" Alsenbrück gehört, das ja bekanntlich seit 1245 dem Zisterzienserkloster Otterberg unterstand. In der Alsenbrücker Renovation von 1589 ist es nicht mehr erwähnt: Dies kann bedeuten, daß es nicht mehr existierte oder aber, daß es gar keine eigene Gemarkung besaß, sondern auf der Alsenbrücker lag, wie der in gleichem Zusammenhang erwähnte Wäschbacherhof auch. Das würde auch erklären, warum es die Beforschung des Otterberger Besitzes aus dem Jahre 1600 ebenfalls nicht nennt. Nun haben aber einige Forscher aus den o. a. Nichterwähnungen geschlossen, das Dorf Ganenbach sei irgendwann zwischen 1505 und 1589 wüst geworden und machten es auch noch gleichzeitig zum Vorläufer unseres jetzt noch existierenden Gonbach. Sie erklärten nämlich, letzteres habe vor 1600 nicht existiert und vertraten die Theorie, das auf Alsenbrücker Gemarkung gelegene Dorf sei zwischen 1505 und 1589 aus der Geschichte verschwunden und sei dann ab 1600 am Oberlauf des Gonbaches wieder erstanden. Warum und wieso das geschah, wird allerdings nicht erklärt. Als einzige Begründung muß die Behauptung herhalten, das jetzt noch vorhandene Gonbach würde erst nach 1600 erwähnt. Und diese Annahme ist ganz und gar nicht haltbar.

Das heutige Gonbach, das sich von dem zuerst erwähnten dadurch unterscheidet, daß es in seiner Geschichte immer eng mit dem Nachbarort Münchweiler verbunden war, wird sehr wohl schon vor 1600 erwähnt: Beide Dörfer sind uralter Leininger Besitz, wahrscheinlich schon vor 1273 erworben, und als Teil eines Altleininger Burglehens an die Ritter von Randeck verlehnt. Seit 1317/18 waren beide Orte Lehen der Grafen von Leiningen-Westerburg. Ein erster leiningischer Lehensbrief datiert vom Jahre 1435. 1436-1442 stritten sich die Randecker und die Flersheimer um die beiden Gemeinden. Diese blieben auch weiterhin bei den Randeckern und wurden diesen 1467 durch Leiningen-Westerburg zu Lehen gegeben. (Pfalzatlas Textband 28. Heft S. 1082.) Auch an anderer Stelle wird Gonbach bereits vor 1600 erwähnt, und zwar immer irn Zusammenhang mit Münchweiler; Heinrich, Godebolds Sohn von Gonbach, wohnhaft in Münchweiler, pachtet vom Kloster Werschweiler am Wald gen Breidenbosch gegen einen jährlichen Zins von 40 Malter Hafer unter Verpfändung von Eigengut am Wartenberger Weg. Siegler: Gundermann, pleban (Pleban = Landpfarrer) in „Munchwilre". Dieser Eintrag stammt aus dem Jahre 1313 (Werschweiler Kopialbuch-Staatsarchiv München). Im Münchweilerer Weistum, das nach einer Abschrift des Notars Johann Peter Rohleder, Heidelberg (1764), aus dem Jahre 1489 stammt und im „Münchweilerer Gerichtsbuch" verzeichnet ist, wird Gonbach sogar mehrmals erwähnt: „Dernach weißen wir mit recht da ein Müller hie in unseres Herrn, des Apts von Hombach Mühl sitzt, der soll hie zu Monchweiller undt zu Gonbach den Nach¬bauren ein Malter Frucht mahlen umb ein Segling, der sechs ein Firntzel tun:" (l Firntzel = l kleines Hohlmaß zum Messen von Getreide. 4 Firntzel = l Maß = 2 Liter). Und an anderer Stelle heißt es in der gleichen Urkunde: „Auch weißen wir mit recht hierin, wo ein Nachbaur von Monchweiller uff der Müllen, und hett in der Müllen gemahlen zu einem Nachtdeygk und kern einer von Gonbach, dem also noth were als diesem der uff der Müllen hat, so soll er diesen hin abschappen, und dem von Gonbach auch mahlen zu einem Nachtdeygk ... da auch ein Gemein ist."

Ebenfalls aus dem Münchweilerer Gerichtsbuch stammt der Vermerk: „Uff heut Donnerstag nach Lucae Evangelisten (= 18. Okt.) anno 1554 habe ich Tiburtius Bechtolff von Florsheim mit Schultheiß, Scheffen, Gericht und ganz Gemein zu Münchweiler und Gunbach das Gericht oder Galgen von neuem durch obgemelte gemein machen und uffrichten lassen und den Zimmerleuten vor Egt und Lohn 3 fl den Gulden zu 26 Albus geben und bezahlt." Der Galgen für die beiden Dörfer stand auf dem heule noch „Galgenberg" genannten Teil des Heuberges in unmittelbarer Nähe der damaligen Hauptverkehrsstraße der Region, der „Hochstrooß“.
 
Ich glaube, allein diese Beispiele beweisen, dass das heutige Gonbach 1600 schon existierte und daß es in dem Zeitraum zwischen 1200 und 1550, eventuell auch noch später, aus der Ausbauzeit des Siedlungswesens etwa/vom gleichen Mutterord zwei Dörfer mit dem Namen Gonbach gab: das eine lag am Un¬terlauf des Baches auf Alsenbrücker Gemarkung und im Herrschaftsbereich des Klosters Otterberg und das andere, heute noch existierende, befand sich weiter oberhalb am gleichen Bach und teilte damals schon das politische Schicksal Münchweilers und auch Baudweilers, mit denen zusammen es ja lange Zeit ,„ein Gericht" bildete. Daß der Bach beiden Gemeinden den Namen gab, ist nichts Besonderes, das gab es in jener Zeit Öfter. (Vergleiche die beiden Rohr¬bach oder auch die beiden Alsenz, von denen das eine später zu Alsenbrück wurde.) Beide Dörfer waren also lange Zeit „Ausland" füreinander, bis in der Mitte des 16. Jahrhunderts die Flersheimer, Herren der Herrschaft Neuhemsbach und damit auch von Münchweiler und Gonbach, Vogtei- und Herrschafts¬rechte in Alsenbrück erlangten. Aus der Zeit zwischen 1580 und 1600 stammt eine Urkunde, die uns berichtet, daß die Flersheimer in Gonbach 19 Äcker (65 Morgen), 15 Wiesen (37 ¼   Morgen) und 7 „Rodtwälder" (25 ¼  Morgen) besaßen.

Auch die Herren von Falkenstein hatten damals Waldbesitz in der Gonbacher Gemarkung und besaßen ja auch noch im 17. Jahrhundert ein Hofgut im Dorf, das allerdings im Dreißigjährigen Krieg zerstört wurde. Die Flersheimer selbst besaßen keinen Hof in Gonbach.

Zwei Triften werden uns aus jener frühen Zeit genannt: Eine zieht auf den Schelmengraben, die andere in den Seiters. Dieser Flurname weist ja daraufhin, daß es sich hier um einen Gemarkungsteil handelt, der erst sehr spät gerodet wurde. (Vgl. meinen Beitrag „Flörsheimer Zinsen in Münchweiler und Gonbach im 16. Jahrhundert", Nordpf. Geschichtsverein, Juni 1985.) Damals existierte im Dorf ein „Kuhhaus", was wohl eher Kuhhirtenhaus heißen soll und der Kuhhirte hatte immer die „Harttwiese" in Besitz. In der Schwelwerswies" stand der „Schwelwersborn", d. h., man hatte dort einen Woog aufgestaut.

Das Münchweilerer Gerichtsbuch nennt für die Zeit von 1545-1616 die Gerlachshube, einen Hof, der im Gonbacher Langental lag und dessen Grundstücke sich überall auf Gonbacher und Münchweilerer Bann finden lassen

Schulverband Winnweiler, 1969, Nordpf. Geschichtsverein 1953 Nr. 7/8

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