Spangenberg (Neustadt/Weinstrasse)

 Autoren: Jürgen Keddigkeit und Hubert Puhl

Burg Spangenberg und „Stutgarten“, Ausschnitt aus einem Waldlageplan von 1748 (LA SP, W 1, Nr. 7755)Im Gegensatz zu der in der älteren Literatur, insbesondere von Peter Gärtner und Franz Xaver Remling, ohne urkundlichen Nachweis vertretenen These, wonach Bischof Johannes I. von Speyer, der von 1090 bis 1104 amtierte, eine damals bereits bestehende Burg Spangenberg seinen Nachfolgern testamentarisch vermacht habe, raten hier in neuester Zeit Kurt Andermann und Meinhold Lurz mit Recht zur Vorsicht. Schließlich beziehen sich die älteren Autoren im Regelfall auf die 1608 in erster Auflage veröffentlichte Arbeit Philipp Simonis „Historische Beschreibung Aller Bischoffen zu Speyr“, in der dieser eine Schenkungsurkunde des Bischofs Johann I. vom 6. Januar 1100 erwähnt (SIMONIS 1608, S. 53f.), nach der der bischöfliche Anteil an der Burg ans Hochstift übergegangen sei (Also fielen des Geschlechts Güter mehrerteils, Nämblich das Schloß Kestenberg, Maistersell, Diedesheim, … ein theil an dem Schloß Spangenberg, …) an den jeweiligen Bischof zu Speyer.  

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Auch sein Zeitgenosse Wilhelm Eysengrein (Wilhelm EYSENGREIN, Chronologicarvm Rervm Amplissimae Clarissimaeque Vrbis Spirae, Nemetum Augustae, Dillingen 1564, lib. 11, fol. 197r-v), berichtete es 1564 fast ebenso. Letztlich ist jedoch eine entsprechende Urkunde nicht überliefert. Tatsächlich übertrug zwischen 1090 und 1100 Bischof Johann I. von Speyer augenscheinlich aus seinem Eigenbesitz u.a. die Burg Meistersel (s.d.) seinem Bistum. Dies verdeutlicht eine rückblickende Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1100. In der mehrfach gedruckten Urkunde (WirtUB 1, Nr. 255, S. 318- 321; UBBfSP 1, Nr. 70, S. 68-72) fehlt jedoch die von Simonis und Eysengrein genannte Burg Spangenberg. So sind bis heute weder der Bauherr noch die Erbauungszeit von Burg Spangenberg bekannt. Weiter bleibt allgemein festzuhalten, dass es im Elmsteiner Tal nie ein Geschlecht „von Spangenberg“ gab. So konnte auch die Zugehörigkeit des von Michael Frey 1836 (FREY 1836/37, Tl. 2, 1836, S. 556) ohne näheren Nachweis genannten Gerwic von Spangenberg
zur Burg nicht verifi ziert werden. Spangenberg war stets eine bischöflich-speyrische Burg, die – sofern sie sich nicht im Pfandbesitz Dritter befand – von speyrischen Ministerialen, später Niederadeligen oder bischöfl ichen Hintersassen verwaltet wurde. Tatsächlich lässt sich die damals bereits bestehende Spangenburg erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts urkundlich nachweisen. 

 

Burgruine Spangenberg, „Jagdgesellschaft vor der Burg“, Ansicht von Südosten, Zeichnung von Heinrich Jakob Fried, 1825 (aus: Wilhelm STEIGELMANN,Heinrich Jakob Frieds Burgenwanderungen im Elmsteiner Tale vor 150 Jahren [1825-1975], Rhodt unter Rietburg 1975, [Taf. 3])1317 überließ Bischof Emich von Leiningen die bischöfliche Burg Spangenberg und das Rodergut in Kirrweiler für dem Hochstift erwiesene Dienste dem Ritter Dietrich Zoller als Mannlehen. Im Fall des Rückkaufs musste der Bischof sechs Pfund Heller erstatten. Dem Ritter wurde ausdrücklich aufgetragen, 300 Pfund Heller in der Burg zu verbauen, d.h. mit dieser relativ hohen Summe konnte die Anlage wesentlich erweitert werden. Offensichtlich schied der bischöflich-speyrische Ministeriale schon wenige Jahre später als Burgbesitzer aus, denn möglicherweise auf verwandtschaftlichem Wege waren die Herren von Hohenecken vor 1333 in den Besitz der Burg gelangt. Damals öffnete der Edelknecht Johann von Hohen ecken Burg Spangenberg, solange er oder seine Erben sie als Pfand besäßen (alz lange iz in miner hant is ader miner erben), dem Erzbischof Balduin von Trier. Letzterer hatte seit 1331, nach dem Tod Walrams, den verwaisten Bischofssitz von Speyer als Administrator inne. Die Gültigkeitsdauer des Vertrags unterlag jedoch einer zeitlichen Einschränkung. Sie galt nur, solange sich (Kaisers)Lautern in der Hand Balduins oder des Trierer Erzstifts befand. 

 

Mit Burg Spangenberg gelang – bisher von der Forschung übersehen – Balduin zum ersten und einzigen Male der (zeitlich begrenzte) Zugriff auf eine Burg südlich von Kaiserslautern bzw. östlich von Pirmasens. Wahrscheinlich fi el die Burg bereits 1336 mit der Neubesetzung des Speyerer Bischofsstuhls durch Gerhart von Erenberg an den vorgenannten und das Domkapitel zurück, denn am 4. Mai 1347 verpflichtete sich Bischof Gerhart gegenüber dem Domkapitel, alle Burgen (ZGO 8, 1857, S. 288f.), somit wohl auch Spangenberg, nicht zu verpfänden(LEHMANN 1857-66, Bd. 2, 1860, S. 361). Ob das trierische Öffnungsrecht bereits damals erloschen war, ist letztlich unbekannt. Spätestens jedoch nach Balduins Tod 1354 und der darauf folgenden Einsetzung des Oppenheimer Schultheißen Heinrich zum Jungen zum Reichspfl eger in Lautern und Wolfstein durch König Karl IV. endete entsprechend dem Lehnsvertrag von 1333 der trierische Zugriff auf Spangenberg.   

 

Burgruine Spangenberg, aquarellierte Federzeichnung von N.N., Ansicht von Südosten mit Schildmauer und Treppenturm, 1830 (InstA KL, Slg. 10, Nr. 35)Oberlehnsherr der Burg im Elmsteiner Tal blieb weiterhin das Hochstift Speyer. Dies belegt vor allem eine kaiserliche Urkunde vom 20. April 1366. Damals bestätigte Kaiser Karl V. dem Bischof Lampert von Speyer die Freiheiten, Rechte und Besitzungen seines Hochstifts. Ausdrücklich wird dabei Burg Spangenberg erwähnt. 1385 kam es zu einem für damalige Verhältnisse bemerkenswerten Vorgang, denn Erzbischof Adolf von Nassau (bis 1390 Erzbischof von Mainz), damals „Vormund“ seines früheren Bistums Speyer, und der Mainzer Domherr Johann von Nassau schlossen mit dem jüdischen Bürger Kaufmann aus Speyer, auch für dessen Erben, einen Burg Spangenberg betreffenden Lehnsvertrag. Der Lehnsnehmer erhielt als Gegenleistung für die auf sechs Jahre befristete Burghut alle Einkünfte der Burg, insbesondere die Fastnachtshühner von St. Lambrecht, 30 Malter Korn und ein halbes Fuder Wein. Die Naturalien wurden von Kirrweiler angeliefert. Überdies wurde dem Juden zugestanden, nach Belieben, also ohne Rücksprache mit dem Eigentümer, die Burg auszubauen. Den Gegenwert der Baumaßnahmen hatte bei Rückgabe der Burg der Bischof zu ersetzen. Bei Nichteinlösung nach sechs Jahren gestattete der Vertrag dem Lehnsnehmer Kaufmann sogar, die Burg nach Belieben weiterzuverpfänden oder zu verleihen, auch an andere Juden. Dieser Vertrag, der wohl einen pfandrechtlichen Hintergrund hatte, war für das Bistum recht nachteilig. Die Gründe für diesen außergewöhnlichen Schritt lagen wohl in der schweren Geldnot des Bistums, das immer noch unter der Misswirtschaft des früheren Bischofs Walram litt. 

 

Nach dem Auslaufen des Lehnsvertrags übte seit 1393 Gerhart (von Dalheim) das Amt des Schaffners (Verwalters) von Kirrweiler und zu Spangenberg aus (REMLING 1844, S. 48). Die Einsetzung bischöflicher Beamter in den nachfolgenden drei Jahrzehnten als Burgverwalter war sicherlich auch Ausdruck der Tatsache, dass am 28. Dezember 1399 Bischof Raban dem Domkapitel zugesichert hatte, keine Burgen mehr ohne dessen Zustimmung zu verpfänden oder zu verkaufen (ZGO 8, 1857, Nr. 8, S. 289f.), zumindest mussten sie stets einlösbar sein und unter speyrischem Hoheitsrecht bleiben. Auf Gerhart (von Dalheim) folgte 1405 Fritz Reymer (GÄRTNER 1854/55, Bd. 2, 1855, S. 395), der noch 1409 auf Spangenberg urkundlich nachgewiesen ist. Offensichtlich waren die Versorgungsmöglichkeiten von Burg Spangenberg aufgrund der abseitigen Lage im Waldgebiet, von Anfang an recht schwierig. Zur Abhilfe hatten vor 1402 die Bischöfe mit den Dominikanerinnen von St. Lambrecht ein Abkommen (Spangenberger Fron) getroffen, wonach sie verpflichtet waren, bei Bedarf mit Lasttieren (Ochsen und Eseln) des Klosters den Transport von Holz, Korn und Wein zwischen Kirrweiler und Burg Spangenberg zu gewährleisten. Im vorgenannten Jahr bestätigten die Nonnen Bischof Raban von Helmstadt ihre eingegangene Verpflichtung (REMLING 1836, Bd. 1, S. 153). 1414 kam es in einem weiteren Weistum zur erneuten Bestätigung der Spangenberger Fron, die in dieser Form bis 1563 ihre Gültigkeit behielt. Der an pfälzischen Burgen eher selten nachzuweisende Frondienst scheint bereits seit Errichtung der Burg bestanden zu haben, denn als Bischof Emich von Leiningen die Burg Dieter Zoller 1317, wie oben erwähnt, zu Lehen gab, wurden bereits bestehende Personal- und Fuhrfronden erwähnt (wie sie bisher bei uns und unsern vorvaren zu dem husse und daruf getan hant).

 

Zusammen mit den Mühlen und Wiesen übergab 1431 Bischof Raban dem Eberhard von Sickingen auf Lebenszeit die hochstiftliche Burg. Ihm war die Residenzpflicht auferlegt, und er hatte die Burg jederzeit dem Bischof zu öffnen. Als Burgbesatzung sollten mindestens drei Knechte vorhanden sein. Bemerkenswert am Lehnsvertrag ist die Tatsache, dass der Lehnsnehmer die Bauten zu unterhalten hatte, jedoch die äußere Umfassungsmauer der Burg davon ausgenommen war. Sie oblag der Unterhaltspfl icht des Bischofs. Beim Tod des Lehnsnehmers sollte die Burg entweder dem Bischof oder dessen Amtmann in Kirrweiler ausgeliefert werden. Eberhard von Sickingen, der 1439 zum kurpfälzischen Faut ernannt worden war, bewog damals den Bischof, sein Lehen dem Edelknecht Heinrich von Remchingen zu überlassen. Die Übergabe zog mehrjährige juristische Streitereien nach sich, die erst 1446 beigelegt werden konnten. Dem neuen Lehnsnehmer war erlaubt, 300 Gulden in der Burg zu verbauen, die er jedoch bei deren Herausgabe wieder ersetzt bekommen sollte.

 

Ruine Spangenberg, Palas der Oberburg, Treppenturm und Schildmauern, Sepiazeichnung von Peter Gayer, vor 1836 (Historisches Museum der Pfalz, Bilderslg. Peter Gayer, Nr. 9)Der Lehnsherr besuchte Burg Spangenberg wohl eher selten. Eine Ausnahme war die sogenannte Landeshuldigung, d.h. beim Amtsantritt suchten die jeweiligen Bischöfe auf einem Umritt ihre Amtssitze, Burgen und Dörfer auf. So weilte am 26. September 1464 Bischof Mathias Ramung (1464-1478) beim Amtsantritt auf Burg Spangenberg (GLA KA, 67/300, fol. 20r). Im gleichen Jahr ließ der Bischof ein Burginventar anlegen, das die mehr als karge Bewaffnung belegt. Demnach waren damals lediglich eine Hakenbüchse, drei Handbüchsen sowie zwei Armbrüste nebst einer Winde vorhanden. Allgemein wird angenommen, dass in der Weißenburger Fehde 1470 (Kurfürst Friedrich I. gegen den Herzog von Zweibrücken), in deren Verlauf der gegenüberliegende Erfenstein (s.d.) zerstört wurde, auch Burg Spangenberg durch Soldaten der Leininger in Mitleidenschaft gezogen wurde. Für diese These spricht lediglich die Tatsache, dass die Anlage 1480 als unbewohnte Ruine bezeichnet wurde. Letztlich mangelt es jedoch an einem schriftlichen Beleg für eine Zerstörung durch die Leininger, schließlich ist auch ein Unglück denkbar, das zum zwischenzeitlichen Niedergang der Burg geführt haben könnte. 

 

Burg und „Stutgarten“
Den Wiederaufbau vollzog der Ritter Engelhard von Neipperg, dem 1480 Bischof Ludwig die Anlage mit allen Zubehörden als Mannlehen übergeben hatte (LEHMANN 1857-66, Bd. 2, 1860, S. 365). Für die Burghut wurden ihm jährlich zu Martini vom Schaffner zu Kirrweiler 20 Malter Korn und drei Fuder Wein überlassen. Burg Spangenberg und „Stutgarten“ (r.), Ausschnitt aus einer Karte von 1748 (LA SP, W 1, Nr. 7753)Anschließend befand sich die Burg in der Hand des bischöfl ichen Fauts von Brettenheim Hans von Neipperg, einem Bruder des Vorbesitzers. Sie blieb im Besitz der Herren von Neipperg bis zum Erlöschen des Geschlechts in männlicher Linie. Dem Bischof stand, wie bisher, weiterhin das Öffnungsrecht zu. Bei der Instandsetzung unterblieb nach Ausweis der Baulichkeiten (s. Baubeschreibung) der Ausbau zur feuerwaffentauglichen Burg. Da es somit an zeitgemäßen Fortifikationen mangelte, sank der an und für sich schon geringe militärische Wert der Burg nun vollends ab. Damit einher ging der Wechsel der Zweckbestimmung. Die Burg, 1530 Teil des bischöflichen Amts Kirrweiler, wurde nun zum Verwaltungssitz eines Gestüts, das bischöfliche Stutmeister, die gleichzeitig auch Burgverwalter waren, leiteten. Damals installierte man auf dem westlichen Schlossberg eine große Koppel für Pferdezucht („Stutgarten“). 

 

So zogen zwischen 1505 und dem Ausbruch des Dreißigjährigen Kriegs statt der bisherigen Burgmannen die nachfolgenden, meist nichtadeligen Stutmeister auf Spangenberg ein: Franz Hertel (1505), Hans Fort gen. Schwytzer (1527), Friedrich gen. Schlupffer (1543, war 1532 Stutknecht), Hans Schwab (1554), Wilhelm Dierolf (1576), Wilhelm Dierolf und/oder Hans Weigand Licht (1581), Friedrich von Helmstadt (1597), Hans Schmidt (1602) und Eberhard von Hattstein (1604). Mit dem Protestanten (sic!) Eberhard von Hattstein endet die Liste der Stutmeister wenige Jahre vor Beginn des Dreißigjährigen Kriegs.

 

Burgruine Spangenberg, Luftaufnahme von Südwesten, 1994 (Aufnahme: Manfred Czerwinski, Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde)Der Untergang der Burg im 17. Jahrhundert
Genau wie über die frühe Geschichte von Burg Spangenberg ist man über ihren Untergang mangels verwertbarer Schriftquellen letztlich auf Vermutungen angewiesen. Der Neustädter Chronist Friedrich J. Dochnahl erwähnt unter 1621: „Mansfeld nimmt dagegen alle bischöflichen Dörfer weg, gibt alles den Soldaten preis, plündert, sengt und brennt, besonders Spangenberg ...“. Leider bleibt Dochnahl den urkundlichen Beleg schuldig (Friedrich J. DOCHNAHL, Chronik von Neustadt an der Haardt, Neustadt 1867, S. 136). Wie im 16., so war auch im 17. Jahrhundert der bischöfliche Schaffner, z.B. 1663 Lorenz Seser, für Burg Spangenberg zuständig, d.h. die Anlage gehörte zum Verwaltungsbereich des Beamten. Eine Aussage über den Zustand der Burg ist jedoch nicht möglich. (GLA KA, 67/320, S. 100r-104r). Sollte Dochnahls Behauptung zutreffen, dass 1688 „die Burg Spangenberg ... niedergebrennt und zerstört“ worden sei, würde dies einen zumindest teilweisen Wiederaufbau suggerieren. Leider mangelt es auch hier an urkundlichen Nachweisen für seine Behauptung.

 

Offensichtlich war spätestens Ende des 17. Jahrhunderts aus Burg Spangenberg eine Ruine geworden, deren Zubehörden von bischöflichen Beamten im vorderpfälzischen Raum bewirtschaftet wurden. Die späteren Erwähnungen von Spangenberg in den bischöflichen Akten beziehen sich im Regelfall auf das Hofgut oder das bischöfliche Jagdrecht (LA SP, D 1, Nr. 1218) und nicht auf die Ruine. Den Beschreibungen ist zu entnehmen, dass das gesamte Gut, mithin auch die Ruine, bis 1761 dem Amt Marientraut zugeschlagen war, danach gehörte Spangenberg zum Oberamt Kirrweiler (LA SP, D 1, Nr. 1218, S. 4).

 

Die Burg im 20. Jahrhundert
Erst im 20. Jahrhundert kam es zu bedeutsamen Veränderungen: 1900 kam die Anlage mit den umliegenden Wäldern an Lachen-Speyerdorf, doch blieb es beim juristischen Akt. Nach dem Ersten Weltkrieg widmeten sich die damals rührigen Jugendverbände (Wandervogel) der Oberburg. Erste Erhaltungsmaßnahmen wurden durchgeführt, so das Beseitigen von Bäumen und Gestrüpp aus dem Mauerwerk, das Beseitigen von Schutt, die Absicherung der Oberburg durch ein Geländer; auch wurde eine neue Treppe angelegt. Bereits 1931 wurde der Gedanke geboren, die Ruine auszubauen. 1932 lagen entsprechende Baupläne der Kreisregierung (Bezirksregierung) Speyer vor, wurden jedoch ebenso wie weitergehende Überlegungen in der NS-Zeit nicht verwirklicht. Im Rahmen der Verwaltungsreform von Rheinland-Pfalz wurde 1969 Lachen-Speyerdorf nach Neustadt eingemeindet, so dass Spangenberg in das Eigentum von Neustadt überging.

 

Zwei Jahre später entstand aus einer Bürgerinitiative der Verein Burg Spangenberg e.V. Erfensteiner Bürger und Burgeninteressierte versuchten, die einsturzgefährdeten Ruinen vor dem totalen Abgang zu retten. Dem Verein gelang es in den Folgejahrzehnten, sukzessive die Burg zu sanieren: Sämtliches Mauerwerk wurde neu verfugt bzw. ausgebessert; unter Einbeziehung der erhaltenen Reste entstand eine Ringmauer, wodurch die Burg wieder zu einer geschlossenen Anlage wurde. Die Oberburg erhielt einen Schutzbau in Form eines größtenteils offenen Fachwerkbaues; einsturzgefährdete, offene Felspartien wurden durch Mauern oder verblendeten Beton unterfangen; die Zisterne erhielt eine Mauereinfassung; der äußeren Schildmauer wurde der abgegangene zweite Eckaufsatz wieder aufgesetzt; die bis dahin verschüttete und überwucherte Unterburg wurde aufgebaut.

 

Burgfrieden und Burgfriedensbereich
Der Burgfriedensbereich wurde 1581 im Kirrweilerer Saalbuch folgendermaßen beschrieben: er fangt an am Otterstein und zeucht bis uff das höchst am Kam obwendig dem alten Stuittpferch naher den kleinen Egental, Burgfriedensbezirk von Spangenberg (aus: Burg Spangenberg und der 3-Burgenwanderweg, hrsg. v. Verein Burg Spangenberg e.V., Erfenstein 1994, S. 19)ferner schhlichts hinab bis uff die Speyerbach und furter die Speyerbach hinuff bis an vorgenanten Otterstein, da der burgfrieden angefangen, und was in diesem Bezirk liegt, das gehört zum Burgfrieden (LA SP, F2, Nr. 51, fol. 100r). Darüber hinaus konnte der Burgfriedensbereich mit Hilfe von Plänen aus der Zeit um 1750 erschlossen werden. Seine Fläche umspannte demnach knapp 68 Hektar. Der Speyerbach war die Grenze zu den leiningischen Besitzungen. Im Osten dienten das Höllisch- und im Südosten das Schloßtal als Grenzverläufe. Vom Südende des letztgenannten Tals, nahe dem Hohen Kopf, wurde der gegenüberliegende Otterfels anvisiert. Endpunkt dieser fast geraden Linie war der Speyerbach. Innerhalb dieses Areals befand sich der Stutgarten. Von Bedeutung waren vor allem die südlich des Speyerbachs im Tal liegenden Äcker, Wiesen und Felder sowie die Sägemühle und der Viehhof mit Scheunen und Ställen.

 

Baubeschreibung
Die relativ kleine Burg besteht aus dem oberen, einem mittleren und dem unteren Teil auf mehr oder minder schmalen Terrassen am steil abfallenden Berghang.

 

Oberburg
Die Oberburg wurde auf der ca. 110 Quadratmeter großen, schmalen Plattform des hochaufragenden Burgfelsens errichtet, den ein in den Fels geschroteter Halsgraben vom weiter ansteigenden Berg abtrennt. Hinter diesem Abstandshindernis befinden sich die markanten Reste des ältesten Burgteils, die offensichtlich mit dem (älteren) Zugang, dem dreistöckigen Wohnbau (ursprünglich wohl nur ein Wohnturm?), und der (inneren) Schildmauer auf der vorgenannten Plattform identisch sind. Die Bebauungsfläche auf dem Burgruine Spangenberg, Luftaufnahme von Westen, 1994 (Aufnahme: Manfred Czerwinski, Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde)Oberburgfelsen wurde dadurch gewonnen, dass man den Fels glättete, insbesondere seinen Südwestteil – wo sich die Zisterne befindet – abtrug und die gegenüberliegende Nordseite aufmauerte. Hier befindet sich längs der Nordseite, unter dem Wohnbau, ein ehemals als Küche genutzter Raum, mit einer noch tiefer liegenden Vorratskammer. Das Deckengewölbe, eine Tonne, ist noch original erhalten. Diesen Raum erreichte man von der Nordseite des Wohnbaus durch ein hochgelegenes rundbogiges Tor. Beidseits des Tores sind zwei Balkenlöcher, oberhalb des Einganges eine Fensternische, wahrscheinlich eine Altarnische, sichtbar. Die Treppenstufen sind aus dem Fels gearbeitet. Die vor diesem Zugang zu vermutende, möglicherweise hölzerne Treppenkonstruktion, die am Felsfuß ihren Anfang nahm, ist heute vollkommen verschwunden. Wegen der bescheidenen Nutzfläche diente statt eines denkbaren Bergfrieds eine 2,30 Meter starke, auf der Felsplatte aufsitzende Schildmauer als Schutz auf der gefährdeten Bergseite.

 

Die Schildmauer ist mit dem Ostgiebel des Palas identisch, der im späten 14. (vielleicht auch erst im frühen 15.) Jahrhundert erheblich verstärkt wurde. Walter Herrmann (HERRMANN 2004, S. 171) verweist mit Recht auf die deutlich sichtbaren Fugen an beiden Traufseiten. Spangenberg gehört damit zum in der Pfalz eher seltenen Typus der reinen Schildmauerburg, ähnlich der Ramburg (s.d.) und Neu-Windstein im Nordelsass (s.d.). In einer späten Bauphase, wohl um 1500, wurde in die Schildmauer ein spitzbogiger Tordurchgang eingebrochen. In den Jahren 1925/27 fügte man, ohne Rücksicht auf den erhaltenen Baubefund, an der Außenseite des neuen Eingangs einen gotischen Bogen ein. Die innere Schildmauer ist ebenso wie die Wohnbausüdwand in voller Höhe erhalten. Aus der Art der Balkenauflager zwischen dem zweiten und dritten Stock des Wohngebäudes schließt man auf eine Aufstockung um 1317. Erwähnenswert sind vor allem die mehrfach veränderten gotischen Dreipassfenster mit Sitzbänken in den Fensternischen und der Austritt eines Aborterkers im dritten Geschoss.

 

Mittelburg
Den Raum zwischen Oberburgfelsen und heutigem Wanderweg auf der Bergseite nahm ein Halsgraben ein. Hier wurde (bergseitig) eine zweite, äußere Schildmauer errichtet. Diese nicht parallel zur älteren Schildmauer der Oberburg stehende Fortifi kation ist wohl dem frühen 14. Jahrhundert zuzurechnen, möglicherweise gehört sie zur urkundlich belegten Ausbauphase seit 1317. Mit ihren Maßen (Länge 6,80 Meter, Tiefe 1,75 Meter, Höhe 10,20 Meter) gewährte sie der Oberburg zusätzlichen Schutz und erlaubte die Nutzung des Grabenareals als mittlere Vorburg. Die bis 1960 solitär stehende Schildmauer wurde aus ca. 20 Zentimeter hohen Sandsteinquadern errichtet, die Ecken sind durch Buckelquader mit Randschlag optisch herausgehoben. Einige der Quader weisen Steinmetzzeichen auf. Bis auf die heute fehlenden Zinnen und das Oberteil eines Gusserkers sowie einen ergänzten Eckaufsatz ist sie zusammen mit dem Wehrgang weitgehend original erhalten. Ob das spitzbogig gefaste Portal erst später (im 16. Jahrhundert?), als die wehrtechnische Komponente von Spangenberg zugunsten der wirtschaftlichen aufgegeben worden war, eingebrochen wurde, ist letztlich ungeklärt. Gegen diese Annahme spricht der über dem Tor an der Angriffsseite angebrachte (Guss)Erker. Er war vor 1830 noch vollkommen erhalten, heute sind lediglich die unteren Teile, insbesondere die drei Konsolsteine, sichtbar. Die von der äußeren Schildmauernordseite entlang der Unterburg führende Mauer aus Bruchsteinen ist in weiten Teilen modern ergänzt. Dies gilt auch für die zwischen Oberburgfels und äußerer Schildmauer durch den ehemaligen Graben verlaufende Begrenzungsmauer.

 

Burgruine Spangenberg, Grundriss u. Schnitte, vor 1926 (aus: KD NW 1926, S. 302, Fig. 215)Die eigentliche Mittelburg im alten Burggraben wurde zum Standort eines außen ehemals achteckigen, innen runden Renaissance-Treppenturms, der einen bequemeren Zugang zum Palas der Oberburg erlaubte. Das nach Ausweis von Bildern des 19. Jahrhunderts damals noch weitgehend erhaltene, ehemals verputzte Turmteil wurde durch den Bau einer Stiege um 1920 weitgehend zerstört. Ob und wie die Restfl äche der Mittelburg genutzt wurde, ist unbekannt; sichtbare Balkenauflager lassen sich nur schwer deuten. Seit 1995 befindet sich in der Mittelburg die Kopie eines im Trümmerschutt geborgenen Ausflusssteines. Das Original wird im Historischen Museum der Pfalz in Speyer aufbewahrt. Das Becken ist wahrscheinlich das burgseitige Ende einer Deichelleitung vom höher gelegenen Burgbrunnen außerhalb der Burg.

 

Unterburg
Das erheblich größere terrassierte, gleichwohl beengte Areal der jüngeren Unterburg wird von einer Ringmauer, aus Bruchsteinen errichtet, umfasst. Lediglich die Ringmauernordwand aus roh behauenen Sandsteinen ist noch weitgehend original erhalten, ebenso auch das lediglich in seinen oberen Teilen ergänzte einfache Tor. Über dem Durchgang sind zwei gerundete, vorkragende Steine, wohl die Auflage für eine abgegangene Pechnase, sichtbar. Der zu vermutende Wehrgang entlang der Mauer ist abgegangen. Erwähnenswert ist eine deutlich sichtbare Mauerfuge im Eck der nördlichen Ringmauer. Ob hier ursprünglich ein Turm gestanden hat, der den alten Zugang zur Oberburg deckte, ist mangels archäologischer Untersuchungen nicht zu entscheiden. Die Burgschänke, entstanden 1979/80, steht auf originalen Gebäuderesten. Höchstwahrscheinlich befanden sich hier die Wirtschaftsgebäude des 16. Jahrhunderts.

 

Wasserversorgung
Ein Tiefbrunnen war unnötig, weil es oberhalb der Burg in rund 300 Metern Entfernung eine Quelle gibt („Burgbrunnen“; der Giebelstein trägt die Jahreszahl 1579). Die Regenwasserzisterne – im Felsen oberhalb ist noch die Einlaufrinne sichtbar – fasst 5,6 Kubikmeter; sie konnte eine sechsköpfige Familie und zwei Knechte (16. Jahrhundert) rund zwei Monate mit Trinkwasser versorgen.

 

Allgemeine Informationen
Nur am Wochenende frei zugängliche Burg nahe Erfenstein (Gemeinde Esthal). Der etwa zehnminütige Aufstieg erfolgt vom großen Parkplatz in der Dorfmitte. Die Stadt Neustadt als Rechtsnachfolgerin der ehemals selbstständigen Gemeinden Lachen-Speyerdorf und Hambach ist Eigentümerin der Ruine; Nutzungsrecht und Aufsichtspflicht obliegen dem Verein Burg Spangenberg e.V. Geöffnet ist die Burgschänke nur am Wochenende.

 

Topographie

Burg Spangenberg liegt auf und neben einem markanten, über 30 Meter hohen und auf allen Seiten senkrecht abfallenden Sandsteinfelsen auf der Nordflanke des Schloßbergs, einem Nordausläufer des Hohen Kopfes. Die Anlage wurde etwa 70 Meter über dem Talniveau errichtet. Sie ist dreigeteilt: die Oberburg auf dem Felsen, die Mittelburg vor dem Felsen und die noch tiefer liegende Unterburg.

 

49*21’ 04,2’’N     08*00’56,8’’O

RW: 3428501      HW: 5468592

 

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Das Buch zum Bericht - Das Pfälzische Burgenlexikon

 

Band 4Der Artikel wurde in gekürzter Form entnommen aus: Pfälzisches Burgenlexikon, Bd. 4, O - Sp, hrsg. v. Jürgen Jürgen Keddigkeit, Ulrich Burkhart und Rolf Übel, Kaiserslautern 2007. Teil eins und zwei des 4. Bands des pfälzischen Burgenlexikons beinhalten Artikel über 113 bzw. 89 Burgen, Burgruinen und Burgstellen, ISBN 3-927754-48-X. Dieses Doppelwerk sowie die Bände 1, 2 und 3 sind in allen Buchhandlungen zum von Preis von jeweils € 39.90 erhältlich.

 

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