Der Alsenbrücker Rundaltar

Einzigartig in der pfälzischen Landeskirche

In der Alsenbrücker Kirche steht der einzige Rundaltar in der pfälzischen Landeskirche. Er besitzt zudem eine weitere Besonderheit: Er ist von einer Balustrade, einem sogenannten „Gärtchen“ oder „Speisgitter“ umschlossen.

rundaltar.gifDer Altar hat einen rechteckigen Unterbau (stipes), der als Schrank mit zwei Türen an seiner Rückseite versehen ist. Er diente ursprünglich zur Aufnahme des Abendmahlgerätes. Seine Abmessungen sind 60 cm Tiefe und 95 cm Breite. Die aufgelegte runde Altarplatte (mensa) weist einem Durchmesser von 110 cm auf. Die Balustrade ist 80 cm hoch und mit einem 9 cm breiten Handlauf versehen. Vor und hinter dem Altar sind zwei ca. 70 cm breite Türchen angebracht. Ursprünglich wurden diese Türchen nur bei den Sakramentsgottesdiensten geöffnet. Als Unterbau ist ein rundes Holzpodest von 210 cm vorhanden, das den Altar vom übrigen Kirchenraum abhebt. 

 

Die Wahl des Rundaltars hing vermutlich von der Konzeption des Kirchenraumes zusammen, der den Altarbereich fünfeckig umschließt. Eine runde Form fügt sich harmonischer in diesen Raum, als es eine quadratische getan hätte. Quadratische Gärtchen um den Altar haben sich beispielsweise im Donnersbergkreis noch in Dielkirchen, Kirchheimbolanden und Münchweiler erhalten.

 

Das Alsenbrücker Gotteshaus zählte ehemals zu der reformierten Kirche, deren Innenausstattungen traditionell sehr schlicht und einfach waren. Den liturgischen Erfordernissen genügte eine Kanzel und ein Abendmahlstisch. Durch einen schlichten Tisch sollte nach reformierter Auffassung der Charakter eines gemeinsamen „Mahles“ hervorgehoben werden. So ein schlichter „Kommunionstisch“ fand auch in Alsenbrück, bis zur Aufstellung des Rundaltars, Verwendung.


Der Altar dürfte seiner Form nach und im Hinblick auf die Auswirkungen des Zusammenschlusses der pfälzischen Lutheraner und Reformierten im Jahre 1818, aus der Zeit von 1820 bis 1840 stammen. Über die Aufstellung und den ausführenden Handwerker ist leider nichts überliefert.
Die umlaufende Balustrade unterstreicht zum einen die Würde des Altars und zu anderen dient sie als Orientierungshilfe bei dem Abendmahl. In Deutschland hatte sich nämlich die „Wandelkommunion“ im Bereich der reformierten Kirche herausgebildet, weil sie bei der großen Schar der Abendmahlsgäste zweckmäßiger war. Die Funktion des „Gärtchens“ wird in einem Ratgeber für Bau und Ausstattung evangelischer Kirchengebäude im 19. Jahrhundert für die Abendmahlsfeier beschrieben: „Wo der Altar der eigentlichen Schranken entbehrt, soll er wenigstens mit Brüstungen an den Seiten versehen sein, über die hin die Kommunikanten das Sakrament empfangen ... Da es fast allgemeine Sitte ist, - und eine löbliche Sitte! – daß die Kommunikanten, nachdem sie das geweihte Brot genossen, hinter der Rückseite des Altars her zu dem Südende desselben sich begeben, um das andere Element (Wein) zu empfangen.“ Diese Gestaltung von Altar und Balustrade hatte sich also in der evangelische Kirche deutschlandweit eingebürgert und bewährt.


So erklärt sich auch der volkstümliche Name „Speisgitter“ für die Balustrade, weil das Brot über sie hinweg gereicht wurde.
Diese Form der Abendmahlsfeier wurde von der pfälzischen Unionskirche übernommen und bis etwa in die 1960er Jahre beibehalten. In Alsenbrück unternahm Pfarrer Spitzner (1965 bis 1968 Pfarrer in Alsenbrück) erste Versuche die Wandelkommunion abzuschaffen und das Abendmahl an die im Halbkreis aufgestellten Kommunikanten auszuteilen. Diese Art des Abendmahles wurde aber von den beiden Dekanen Schmitt und Oberkircher, die damals die Verwesung der Pfarrei inne hatten, aus ganz praktischen Gründen wieder rückgängig gemacht. Erst unter Pfarrer Werner Schneider (1984 bis 1997 Pfarrer in Alsenbrück und Imsbach) wurde der Halbkreis beim Abendmahl endgültig eingeführt.

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